Schaffhausen: Stadt soll künftig die externe Kinderbetreuung ihrer Mitarbeitenden unterstützen

In der Ostschweiz betritt Schaffhausen mit dieser Vorlage Neuland: Von den grösseren Städten wie Frauenfeld, Winterthur, Kreuzlingen, Bülach oder St. Gallen zahlt keine Beiträge an die familienergänzende Betreuung der Kinder von Stadtangestellten. In anderen Schweizer Städten, wie Zürich oder Luzern, existieren hingegen bereits ähnliche Modelle.

Mit der Vorlage möchte die Stadt Schaffhausen eine attraktive Arbeitgeberin bleiben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Mitarbeitenden ermöglichen. Ein Vorteil der vorgesehenen Lösung ist, dass ein Elternteil, das zwar bei der Stadt Schaffhausen arbeitet, aber in einem Nachbarkanton lebt, genauso einen städtischen Beitrag beantragen könnte wie Eltern, die in Schaffhausen wohnhaft sind.

Damit unterscheidet sich das Modell in einem entscheidenden Punkt zum Beispiel von demjenigen der Stadt St. Gallen, die für ihre Mitarbeitenden keine Beiträge an die Kinderbetreuung leistet, ihnen jedoch stadteigene Krippenplätze zur Verfügung stellt: Welches Modell für Eltern vorteilhafter ist, hängt davon ab, ob diese ihr Kind lieber in der Nähe des Wohn- oder des Arbeitsorts in einer Kindertagesstruktur betreuen lassen möchten.

Der Grosse Stadtrat hatte der Vorlage im Mai 2017 zugestimmt. Die SVP hat daraufhin erfolgreich das Referendum gegen die Vorlage ergriffen, weshalb es nun an der Schaffhauser Stimmbevölkerung ist, endgültig über die Zukunft dieses Anliegens zu entscheiden.

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