In seinem Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten hält der Zuger Regierungsrat fest, dass mit der aktuellen Verordnung in der Praxis v.a. zwei gesetzliche Regelungen zu Diskussionen geführt haben: Die Beschränkung auf maximal zwei Kleinkinder (jünger als 18 Monate) pro altersgemischter Gruppe sowie die Vorschrift, wonach stets mindestens 2 Betreuungspersonen pro Gruppe anwesend sein müssen.
Aus diesem Grund will der Kanton nun folgende Anpassungen vornehmen:
Der Zuger Regierungsrat betont, mit diesen Anpassungen auf ein Bedürfnis sowohl der Krippen-Träger als auch der zuständigen Gemeindebehörden einzugehen. Der nationale Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) legt dem Kanton hingegen nahe, sich für die Ausgestaltung des Betreuungsschlüssels und die Bestimmungen für die Gruppenzusammensetzung auf die kibesuisse-Richtlinien für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten abzustützen.
Dies würde es insbesondere erlauben, Personal flexibler zu planen und gut ausgebildetes Personal aus der Höheren Fachschule für Kindererziehung curaviva hfk, die in Zug angesiedelt ist, einzustellen, ohne damit zwingend die Personalkosten einer Kita zu erhöhen. Denn in den kibesuisse-Richtlinien wird davon ausgegangen, dass eine gut ausgebildete Erzieherin mehr Kinder gleichzeitig betreuen kann als eine Lernende oder Praktikantin.
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