Kanton Zug: Regierung plant Lockerung des Betreuungsschlüssels in Kitas

In seinem Schreiben an die Vernehmlassungsadressaten hält der Zuger Regierungsrat fest, dass mit der aktuellen Verordnung in der Praxis v.a. zwei gesetzliche Regelungen zu Diskussionen geführt haben: Die Beschränkung auf maximal zwei Kleinkinder (jünger als 18 Monate) pro altersgemischter Gruppe sowie die Vorschrift, wonach stets mindestens 2 Betreuungspersonen pro Gruppe anwesend sein müssen.

Aus diesem Grund will der Kanton nun folgende Anpassungen vornehmen:

  • Neu sollen in altersgemischten Gruppen bis zu vier Kleinkinder anwesend sein dürfen; gleichzeitig soll der Betreuungsschlüssel in diesen Gruppen jedoch von heute einer Betreuerin für fünf Kinder auf künftig eine Betreuerin für vier Kinder angepasst werden.
  • Eine Lockerung soll es auch in Bezug auf den Mindest-Betreuungsschlüssel in einer Kita geben: Nach heutiger Regelung müssen immer, auch zu Randzeiten, zwei Betreuungspersonen anwesend sein, neu soll unter gewissen Bedingungen auch die Anwesenheit einer Betreuerin genügen.

Der Zuger Regierungsrat betont, mit diesen Anpassungen auf ein Bedürfnis sowohl der Krippen-Träger als auch der zuständigen Gemeindebehörden einzugehen. Der nationale Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) legt dem Kanton hingegen nahe, sich für die Ausgestaltung des Betreuungsschlüssels und die Bestimmungen für die Gruppenzusammensetzung auf die kibesuisse-Richtlinien für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten abzustützen.

Dies würde es insbesondere erlauben, Personal flexibler zu planen und gut ausgebildetes Personal aus der Höheren Fachschule für Kindererziehung curaviva hfk, die in Zug angesiedelt ist, einzustellen, ohne damit zwingend die Personalkosten einer Kita zu erhöhen. Denn in den kibesuisse-Richtlinien wird davon ausgegangen, dass eine gut ausgebildete Erzieherin mehr Kinder gleichzeitig betreuen kann als eine Lernende oder Praktikantin.

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