2012 stimmten die Genferinnen und Genfer einer Verfassungsänderung zu, die Grundsätze zur Organisation und Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter festhält. Im Oktober 2017 hat die Genfer Regierung dazu nun eine Gesetzesvorlage beschlossen.
Die Gesetzesvorlage für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter hält fest, dass der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen eruiert und die Zahl vorhandener Plätze entsprechend erhöht werden soll. Zudem wird eine Stiftung gegründet, in der die Organisation, Planung und Finanzierung des Betreuungsangebots im Kanton Genf koordiniert wird und welche aus Vertretungen der Gemeinden, des Kantons und der Wirtschaft zusammengesetzt ist.
Für die Finanzierung des Betreuungsangebots sind primär die Gemeinden zuständig. Der Kanton unterstützt die Gemeinden nach ihrer individuellen Finanzkraft. Die Eltern übernehmen gemäss ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten ebenfalls einen Teil der Finanzierung. Zudem ist auch das Prinzip einer Finanzierungsbeteiligung der Unternehmen im Gesetz festgehalten, wobei die genaue Ausgestaltung dieser Beteiligung der Wirtschaft noch offen ist.
Mit diesem Modell setzt der Kanton Genf zur Organisation und Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf eine öffentlich-private Partnerschaft, wie es auch im Kanton Waadt seit einigen Jahren praktiziert wird.
Die Gesetzesvorlage geht zurück auf den Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Pour une véritable politique d’accueil de Petite Enfance", der 2012 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde. Die Volksinitative wurde 2009 von Vertretern der SP, der Grünen, kantonalen Gewerkschaften, Krippenverbänden und NGO’s aus dem Bereich Familienpolitik ins Leben gerufen und forderte unter anderem, das Recht auf einen Tagesbetreuungsplatz in der Verfassung festzuschreiben. Der angenommene Gegenvorschlag enthält dagegen keinen Rechtsanspruch, sondern hält nur fest, dass das Angebot an Betreuungsplätzen dem tatsächlichen Bedarf der Familien entsprechen muss.
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