Die Fachkräfteinitiative (FKI) wurde 2011 lanciert, um den Fachkräftemangel in der Schweiz zu lindern. Ein wichtiges Ziel zur besseren Erschliessung und Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials ist dabei die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesem Handlungsfeld wurden im Rahmen der FKI verschiedene Massnahmen im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung ergriffen, über deren Umsetzungsstand der nun erschienene Monitoringbericht 2017 zur FKI informiert.
2011 lancierte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die FKI mit dem Ziel, das inländische Potenzial an Fachkräften besser auszuschöpfen und die Abhängigkeit der Schweizer Wirtschaft von ausländischen Fachkräften zu reduzieren.
Die FKI ist in zwei Hauptphasen unterteilt: Die Aufbauphase (2011-2015), in der Handlungsfelder und Massnahmen definiert wurden, sowie die laufende Umsetzungsphase (2015-2018). Im Oktober 2017 hat der Bund nun seinen Monitoringbericht 2017 publiziert, der die Entwicklungen seit Beginn der Umsetzungsphase festhält.
Als eines der vier zentralen Handlungsfelder der FKI wurde die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie definiert. In diesem Handlungsfeld wurden seit Beginn der Umsetzungsphase der FKI verschiedene Massnahmen in Angriff genommen, die den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung betreffen.
Massnahmen der FKI im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung
- Fortführung des Impulsprogramms für den Ausbau des Angebots an familienergänzender Kinderbetreuung: Die Verlängerung des seit 2003 laufenden Impulsprogramms für die Angebotssteigerung im Bereich familienergänzende Kinderbetreuung wurde als Massnahme im Rahmen der FKI definiert, um die Schaffung zusätzlicher Tagesbetreuungsplätze für Kinder zu fördern. 2015 stimmte das Bundesparlament einer Verlängerung des Impulsprogramms bis 2019 mit einem neuen Verpflichtungskredit von 120 Mio. CHF zu. Seit Beginn des Impulsprogramms im Jahr 2003 wurden mit den vom Bund gesprochenen Geldern im Umfang von 348 Mio. CHF rund 56‘000 neue Betreuungsplätze geschaffen (Stand 1. September 2017). Allein seit 2011 wurden über 24‘200 neue Betreuungsplätze geschaffen.
- Neue Finanzhilfen für die Senkung des Kostenanteils der Eltern an Betreuungsplätzen und für die bedürfnisgerechtere Ausgestaltung von Betreuungsstrukturen: Neben dem Impulsprogramm, das auf den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze abzielt, baute der Bund die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung mit der Einführung von zwei neuen Förderinstrumente weiter aus. Diese zwei neuen Finanzhilfen zielen zum einen darauf ab, den Kostenanteil der Eltern an der familienergänzenden Kinderbetreuung zu senken, zum anderen soll das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden. Im Frühjahr 2017 stimmte das Parlament den zwei neuen Finanzhilfen im Umfang von rund 97 Mio. CHF zu.
- Steuerliche Behandlung von Drittbetreuungskosten: Eltern in der Schweiz müssen sich im internationalen Vergleich sehr stark an den Betreuungskosten für ihre Kinder beteiligen. Ein zusätzliches Erwerbseinkommen lohnt sich daher vielfach nicht, was gerade für die stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt eine Hürde darstellt. Dieses Problem will der Bundesrat als weitere Massnahme der FKI über das Steuersystem angehen, indem die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung steuerlich stärker abzugsfähig werden sollen. Dazu soll der Höchstabzug für Drittbetreuungskosten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene angehoben werden. Die Vorlage durchlief bis im Sommer 2017 den Vernehmlassungsprozess; dabei meldeten die kantonalen Finanzdirektoren bereits Widerstand an gegen das Vorhaben des Bundes, den Kantonen einen Höchstabzug für die Betreuungskosten vorzuschreiben.
Die FKI-Massnahmen des Bundes im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zielen also insgesamt darauf ab, den Eltern mehr Handlungsspielraum in Bezug auf ihre Erwerbstätigkeit einzuräumen und Anreize zu setzen, damit sie diesen Handlungsspielraum auch nutzen.
Ist ein genügend ausgebautes, bedarfsgerechtes, bezahlbares Kinderbetreuungsangebot vorhanden und sind die Betreuungskosten besser von den Steuern abziehbar, so können Eltern sich beispielsweise einen Tag mehr familienergänzende Betreuung für ihre Kinder leisten und folglich einen zusätzlichen Tag arbeiten, ohne dass dabei das zusätzlich erzielte Einkommen durch die Kosten der Betreuung wieder getilgt würde.
Auch die Wirtschaft ist in Sachen Vereinbarkeit Beruf und Familie gefordert
In seinem Monitoringbericht 2017 zur FKI betont der Bund aber auch, dass die Fachkräftesicherung mittels besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht als reine Aufgabe der öffentlichen Hand zu verstehen ist und appelliert damit an die Unternehmen, ihrerseits Massnahmen für familienfreundliche Arbeitsbedingungen als Standortvorteil und Erfolgsfaktor zu nutzen.
Um entsprechende Initiativen der Arbeitgeber zu unterstützen, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft 2016 zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband das "KMU-Handbuch Beruf und Familie 2016 – Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in kleinen und mittleren Unternehmen" herausgegeben. Darin wird u.a. die Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Kinderbetreuung als erfolgsversprechende Massnahme definiert.
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