Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird in der kommenden Wintersession (27. November bis 15. Dezember) in den Räten ein Thema sein. Von besonderem Interesse ist dabei die Vorlage des Bundesrates zur Ausweitung und Vereinheitlichung der Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls.
Der Nationalrat wird sich während der Wintersession zum zweiten Mal mit der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Zivilgesetzbuchs betreffend Kindesschutz (ZGB. Kindesschutz) befassen. Die Vorlage will mit einer Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs die Meldepflicht national vereinheitlichen und diese bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls auf Fachpersonen, die regelmässig mit Kindern arbeiten (z.B. Kita-Personal) ausweiten. Im vergangenen Jahr haben Ständerat und Nationalrat die Vorlage bereits einmal beraten, wobei der Nationalrat in der ersten Lesung noch nicht auf das Geschäft eingetreten ist. Nachdem der Ständerat auf das Geschäft eingetreten ist und es zurück in die Kommission gewiesen hat, hat sich nun die nationalrätliche Rechtskommission auch für die Vorlage ausgesprochen. Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz begrüsst die Vorlage, da die Regelung der Melderechte und -pflichten auf Bundesebene zu mehr Rechtssicherheit führt und den Kindesschutz unterstützt (Vernehmlassungsantwort Netzwerk Kinderbetreuung).
National und Ständerat befassen sich während der Session zudem mit dem Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, das Budget für die Familienorganisationen (z.B. kibesuisse) sowie für die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu kürzen. Die ständerätliche Finanzkommission empfiehlt, bei diesem Budgetposten weniger zu sparen, als der Bundesrat vorsieht. Der Ständerat startet am 28. November, der Nationalrat am 29. November in die Debatte.
Schliesslich behandelt der Ständerat die Motion von Ständerat Baumann "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung". Der Bundesrat wird damit aufgefordert, den Lastenausgleich zwischen den Kassen so auszugestalten, dass alle Arbeitgeber und ihre Ausgleichskassen eine ähnliche Beitragsbelastung aufweisen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Vorlage
Die Sessionsprogramme und Tagesordnungen der Eidgenössischen Räte können noch Änderungen erfahren.
Übersicht der Geschäfte in der Wintersession 2017, welche die Kinderbetreuung tangieren: