Der Winterthurer Stadtrat hat das städtische Integrationsleitbild von 2012 evaluiert und basierend darauf seine integrationspolitischen Prioritäten aktualisiert und neu geordnet. Integrationsförderungsangebote im Bereich frühe Kindheit sollen weiterhin ein wichtiger Bestandteil der städtischen Integrationspolitik bleiben.
Das Leitbild Integrationspolitik der Stadt Winterthur aus dem Jahr 2012 beschreibt Handlungsfelder, Ziele und konkrete Massnahmen zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten. Aufgrund der migrationspolitischen Entwicklungen hat der Stadtrat eine Überarbeitung des Leitbilds im Hinblick auf die Periode 2018-2021 aufgegleist. Insgesamt sollen vermehrt Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden, um schwer erreichbare Zielgruppen niederschwellig anzugehen und für die Teilhabe am Quartierleben zu gewinnen.
Weiterhin hohe Priorität sollen auch spezifische Massnahmen im Bereich frühe Kindheit haben: Familien mit Kindern im Vorschulalter mit besonderen Bedürfnissen der frühen Förderung sollen unterstützt werden und auch Massnahmen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention sollen – beispielsweise mit dem Angebot von Mütter- und Väterberatung – vorangebracht werden.
Mit der Lancierung der nächsten Programmperiode der kantonalen Integrationsprogramme (KIP 2) werden ab 2018 neue Mittel zur spezifischen Integrationsförderung zur Verfügung gestellt. Die Stadt Winterthur hat mit dem Kanton Zürich dafür eine Leistungsvereinbarung 2018-2021 abgeschlossen und erhält einen Beitrag von 425‘000 Franken jährlich aus kantonalen Mitteln.
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