Familienzulagen sind eine Einkommensergänzung. Sie sollen die Kosten, welche den Eltern durch den Unterhalt der Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Hierfür bestehen verschiedene gesetzliche Grundlagen:
Das Total der Familienzulagen belief sich im Jahre 2016 auf 5.8 Milliarden Franken. Den mit 96,9 % grössten Anteil machten hierbei die Leistungen nach FamZG aus, gefolgt von den Leistungen nach dem FLG mit 1,8 %. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie der IV waren demgegenüber sehr klein. Die Kinderzulagen (für Kinder von 0 bis 16 Jahren) machten bei den Familienzulagen nach FamZG mit rund 75 % den grössten Anteil aus, gefolgt von den Ausbildungszulagen (24 %) sowie den Geburts- und Adoptionszulagen (knapp 2 %). Empfänger dieser Zulagen waren zum grössten Teil Arbeitnehmende (95 %), gefolgt von den Selbstständigerwerbenden (3 %) und den Nichterwerbstätigen (2 %).
Im November 2017 hat der Bundesrat zudem eine Revision des FamZG in die Vernehmlassung geschickt:
Medienbericht:
Weitere Informationen: