Statistik über die Familienzulagen 2016: Familien benötigten vor allem Kinderzulagen

Familienzulagen sind eine Einkommensergänzung. Sie sollen die Kosten, welche den Eltern durch den Unterhalt der Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Hierfür bestehen verschiedene gesetzliche Grundlagen:

Das Total der Familienzulagen belief sich im Jahre 2016 auf 5.8 Milliarden Franken. Den mit 96,9 % grössten Anteil machten hierbei die Leistungen nach FamZG aus, gefolgt von den Leistungen nach dem FLG mit 1,8 %. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie der IV waren demgegenüber sehr klein. Die Kinderzulagen (für Kinder von 0 bis 16 Jahren) machten bei den Familienzulagen nach FamZG mit rund 75 % den grössten Anteil aus, gefolgt von den Ausbildungszulagen (24 %) sowie den Geburts- und Adoptionszulagen (knapp 2 %). Empfänger dieser Zulagen waren zum grössten Teil Arbeitnehmende (95 %), gefolgt von den Selbstständigerwerbenden (3 %) und den Nichterwerbstätigen (2 %).

Im November 2017 hat der Bundesrat zudem eine Revision des FamZG in die Vernehmlassung geschickt:

  • Erstens sollen Ausbildungszulagen für Jugendliche künftig bereits ab dem 15., nicht erst ab dem 16. Lebensjahr ausgerichtet werden können.
  • Zweitens soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, nach der arbeitslose alleinerziehende Mütter heute während des Mutterschaftsurlaubs keinen Anspruch auf Familienzulagen haben.
  • Drittens soll eine explizite gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Subventionen an Familienorganisationen geschaffen werden.

Medienbericht:

  • RTS, 14.12.2017

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