Die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung war in der vergangenen Wintersession (27. November bis 15. Dezember) in den Räten ein Thema. Unter anderem hat sich der Nationalrat für die Ausweitung und Vereinheitlichung der Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls ausgesprochen.
Kita-Mitarbeiterinnen sollen künftig verpflichtet sein, bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden zu informieren. Der Nationalrat einer Ausweitung und einer Vereinheitlichung der Meldepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls zugestimmt. Das betrifft alle, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Mit dem Ja hat der Nationalrat seine Meinung geändert: im letzten Jahr hat er noch abgelehnt auf die Vorlage einzutreten. Allerdings hat der Rat die Voraussetzung einer Meldung an die KESB erhöht: eine Meldepflicht gibt es nur dann, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet ist.
Weiter haben sich die Räte während der Session mit dem Voranschlag 2018 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 befasst. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, das Budget für die Familienorganisationen (z.B. kibesuisse) sowie für die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu kürzen. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates, das Budget um 20% zu kürzen, wird es künftig nur um 3% gekürzt.
Neue Vorstösse aus der Wintersession 2017
Während der Wintersession 2017 sind folgende Vorstösse eingegangen, welche die frühe Kindheit und familien- und schulergänzende Betreuung am Rande betreffen:
Hängige Vorstösse:
Im Zusammenhang mit der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind die folgenden Vorstösse noch hängig: