Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats zur frühen Förderung und Kinderbetreuung in der Schweiz

Beim UPR Verfahren haben die Staaten die Möglichkeit, von den Mitgliedern des UN-Menschenrechtsrats an sie abgegebene Empfehlungen anzunehmen oder abzulehnen. Von den 251 Empfehlungen akzeptierte die Schweiz 121 Empfehlungen direkt. Bei 63 Empfehlungen liess es die Schweiz vorerst offen, ob sie diese annehmen oder ablehnen will. Sie wird sich bis im März 2018 dazu äussern müssen. Schliesslich lehnte die Schweiz auch 68 Empfehlungen der Mitgliedstaaten ab.

Eine Vielzahl der Empfehlungen an die Schweiz zielt direkt auf die Verbesserung der kinderrechtlichen Situation. Akzeptiert hat die Schweiz beispielsweise die Empfehlung, eine bessere Umsetzung des Inklusionsansatzes in der Schule voranzutreiben. Es soll sichergestellt werden, dass Kinder mit einer Behinderung in allen Kantonen Zugang zu inklusiven Bildungsangeboten erhalten. Zudem sollen auch mehr Angebote der frühen Förderung für Kinder mit einer Behinderung zur Verfügung stehen. Weiter gehört zu den von der Schweiz akzeptierten Empfehlungen auch, dass die Verfügbarkeit von bezahlbaren Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung gesteigert werden soll.

Weitere angenommene Empfehlungen sind:

  • Die Verfügbarkeit von zahlbaren Kinderbetreuungseinrichtungen steigern;
  • Die Armutsbekämpfung intensivieren und Massnahmen ergreifen, die auf eine Verbesserung der Situation von Frauen und Kindern mit ausländischer Staatsbürgerschaft zielen;
  • Sicherstellen, dass auch Kinder im Asylverfahren ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können;
  • Massnahmen zur Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Menschen ausbauen;
  • Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern weiterführen und die Opferhilfe stärken;
  • Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) intensivieren und Täter/innen bestrafen;

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