Stadt Wohlen: Anpassung des Betreuungsangebots an das kantonale Kinderbetreuungsgesetz

Wohlen verfügte bereits vor der Annahme des Aargauer Kinderbetreuungsgesetzes über verschiedene Angebote im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung: Neben Blockzeiten an der Schule gibt es in allen drei Schulzentren auch einen Mittagstisch. Zudem werden die Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten berechnet.

Neu ist allerdings, dass die Angebote mit dem KiBeG ab August 2018 zeitlich stark ausgeweitet werden. Waren die Tagesstrukturen bisher auf die Zeit zwischen 8 Uhr und 13.30 Uhr beschränkt, wird neu ab 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr betreut. Durch die Ausweitung der Betreuungszeiten in den Tagesstrukturen wird verstärkt auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern eingegangen.

Wohlen rechnet durch das KiBeG mit höheren Gemeindeausgaben für das Kinderbetreuungsangebot. Betrugen die Kosten im Jahr 2017 noch 303‘000 Franken, beläuft sich die Schätzung für das Jahr 2018 auf 495‘000 und für das Jahr 2019 auf 827‘000 Franken.

Medienbericht:

Weitere Informationen: