Das Parlament hatte der entsprechenden Änderung des Bundegesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bereits im Frühling 2017 zugestimmt. Insgesamt stellt der Bund für die zwei neuen Finanzhilfen gut 100 Millionen Franken zu Verfügung. In seiner Sitzung vom 25. April entschied der Bundesrat, die Gesetzesrevision und die dazugehörige Verordnung ab 1. Juli 2018 in Kraft zu setzen.
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