Das neue Kinderbetreuungsgesetz im Kanton Aargau ist seit 2018 in Kraft. Es regelt, dass die Gemeinden ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot zur Verfügung stellen müssen. Die Fachstelle Alter und Familie des Kantons Aargau hat eine Bestandsaufnahme zur Finanzierung, Koordination und den konzeptionellen Grundlagen der Angebote der Frühen Förderung in den Gemeinden in Auftrag gegeben, die zeigt, dass die Aargauer Gemeinden in diesem Bereich noch Entwicklungspotenzial haben.
Insgesamt haben sich 151 von 212 Aargauer Gemeinden an der Umfrage beteiligt. Parallel wurde der Fragebogen auch von Mütter- und Väterberaterinnen der Aargauer Gemeinden ausgefüllt. Teilweise gab es erhebliche Diskrepanzen zwischen den Antworten der Gemeindevertretenden sowie der Mütter- und Väterberaterinnen.
Die Umfrage kam unter anderem zu folgenden zentralen Resultaten:
- Die grosse Mehrheit der Gemeinden gibt an, über keine spezifischen konzeptionellen Grundlagen in der Frühen Förderung (Leitlinien, Strategien, Konzepte und Massnahmenpläne) zu verfügen.
- Die Gemeinden, die über Grundlagen verfügen, tun dies, weil sie sich davon einen Standortvorteil erhoffen, sozialen oder kinderrechtlichen Aspekten gerecht werden wollen oder um kantonalen Vorgaben zu entsprechen.
- Die allermeisten Gemeinden verfügen über ein Basisangebot. Dazu gehören z.B. die Erziehungsberatung, die Mütter- und Väterberatung sowie weitere Beratungsangebote.
- Lediglich 9% der Gemeinden sind der Meinung, dass es einen Ausbau des Angebots im Frühbereich braucht. Von den Mütter- und Väterberaterinnen sahen hingegen fast 50% einen Ausbaubedarf.
Weitere Resultate der Bestandsaufnahme zu den Angeboten der Frühen Förderung in den Aargauer Gemeinden finden Sie hier.
Weitere Informationen: