Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung: Nationalrat sagt ja

Die WBK-N reichte im Herbst 2017 eine parlamentarische Initiative für die Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung ein. Die WBK des Ständerats stimmte dem anfangs 2018 zu.

Beim Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um Finanzhilfen des Bundes, die auf den quantitativen Ausbau von Betreuungsplätzen abzielen. Das Programm wurde 2003 initiiert und seither mehrfach verlängert. Es soll nun erneut bis 2023 mit einem Kredit von 130 Millionen Franken verlängert werden.

Bedarf für mehr Betreuungsplätze ist nach wie vor hoch

Die Nachfrage in den Kantonen nach familienergänzender Kinderbetreuung ist nach wie vor hoch und nicht gedeckt. Zwar haben einige Regionen ihr Betreuungsangebot in den vergangenen Jahren ausgebaut, in anderen Regionen bestehen aber noch grosse Lücken (vgl. Evaluationsbericht und Bilanz zum Impulsprogramm des Bundesamts für Sozialversicherungen). Vor allem in ländlichen Gemeinden und Deutschschweizer Städten ist der ungedeckte Bedarf hoch; dies betrifft zudem vor allem den Bereich der schulergänzenden Betreuung.

Widersprüchlicher Entscheid des Bundesrats

Mitte Mai hatte der Bundesrat verkündet, die Verlängerung des Impulsprogramms nicht zu unterstützen. Der Bundesrats-Entscheid erstaunte, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und, zu diesem Zweck, die Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung als zentrale Ziele im Rahmen der Familienpolitik sowie der Fachkräfte-Initiative des Bundes definiert worden waren.

Anfangs Juni teilte der Bundesrat auch mit, dass er die Volksinitiative für einen 4-wöchigen Vaterschaftsurlaub ablehnt. Er begründete diesen Entscheid wiederum damit, dass der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Betreuungsangebots Priorität habe. Der Bundesrat sendete damit widersprüchliche Signale hinsichtlich seiner Bereitschaft, sich für die familienergänzende Kinderbetreuung einzusetzen.


Verschiedene Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Das Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung ist abzugrenzen von weiteren Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, die letztes Jahr vom Parlament beschlossen wurden: Neue Finanzhilfen wurden geschaffen, um die hohen Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung zu senken und um das Betreuungsangebot besser an die Bedürfnisse berufstätiger Eltern anzupassen. Sowohl das Impulsprogramm als auch die neuen Finanzhilfen (ab Juli 2018 in Kraft) werden im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung geregelt.

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