Kanton Basel-Stadt: Totalrevision des Gesetzes über die Tagesbetreuung von Kindern

Nach einer Vernehmlassung im Sommer 2016 wurde der Entwurf des Gesetzes über die Tagesbetreuung überarbeitet. Der Regierungsrat hat nun die Totalrevision des Gesetzes beschlossen und den Gesetzesentwurf an den Grossen Rat überwiesen. Die wesentlichen Änderungen sind die folgenden

  • Gleichbehandlung und finanzielle Entlastung der Eltern : Alle Eltern erhalten den gleichen Zugang zu freien Plätzen in Kindertagesstätten. Sie können sich den Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte ihrer Wahl selbst suchen oder, falls sie keinen Platz finden, sich einen Betreuungsplatz durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle vermitteln lassen. Die Betreuungsbeiträge an die Eltern werden erhöht. Sie richten sich alleine nach Einkommen und Vermögen der Eltern. Von einer finanziellen Entlastung sollen fast alle Eltern profitieren können, einzelne werden aber keine Beträge mehr erhalten. In ihrer Vorlage geht die Regierung von rund 260 Familien aus, die für die Kinderbetreuung mehr bezahlen müssen.
  • Gleichbehandlung der Kindertagesstätten : Künftig gibt es nur noch zwei Kategorien von Betreuungsstätten geben: solche mit und solche ohne Betreuungsbeiträge des Kantons. Bisher wurde unterschieden zwischen subventionierten, mitfinanzierten und nicht subventionierten Kitas. Die Steuerung und die Finanzierung dieser Kindertagesstätten werden vereinheitlicht; alle staatlich unterstützen Kitas werden künftig gleichbehandelt.
  • Vereinfachung System und Transparenz über Angebot, Leistungen und Preise: Das System kennt nur noch zwei Kategorien von Kindertagesstätten: Kindertagesstätten mit und ohne Betreuungsbeiträge. Mit einem öffentlichen Informationssystem soll Transparenz geschaffen und den Eltern eine selbständige Such nach einem freien Kita-Platz ihrer Wahl ermöglicht werden. Wer Hilfe braucht, erhält diese aber nach wie vor von der kantonalen Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Medienberichte:

Weitere Informationen: