Erkrankt ein Kind schwer, so wird nicht nur die Sorge um das Leben des Kindes zu einer Belastung der Eltern, sondern sie sind auch mit Herausforderungen rund um die Betreuung des Kindes konfrontiert. Um diesen Umstand für betroffene Familien zu lindern, präsentierte der Bundesrat nun einen Gesetzesvorschlag, mit dem u.a. künftig Eltern einen Betreuungsurlaub nehmen können, um ihrem kranken Kind beizustehen.
Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat Personen, die Angehörige pflegen, entlasten und deren Möglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und der Pflege von Angehörigen verbessern. Er sieht dafür ein Paket von drei Massnahmen vor:
- Erstens sollen Eltern schwerkranker Kinder künftig Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten mit einer Lohnfortzahlung von 80% des Lohnes haben. Die Finanzierung erfolgt über den selben Geldtopf wie die Mutterschaftsversicherung, also über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür würden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die EO um wenige Prozentpunkte erhöht.
- Zweitens will der Bundesrat eine gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung verankern, wenn Arbeitnehmende für die Betreuung von verwandten oder nahestehenden Personen für eine kurze Zeit frei nehmen müssen. Bereits heute zahlen viele Arbeitgeber bei solchen Absenzen den Lohn, obwohl sie nicht müssten. Damit gleiche Voraussetzungen für alle gelten, sollen neu alle Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet werden.
- Drittens will der Bundesrat den Anspruch auf Betreuungsgutschriften ausweiten, um Einkommensausfälle auszugleichen, die aufgrund der Pflege von Angehörigen entstehen.
Die Massnahmen sind Teil des "Aktionsplans zu Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger" und der gesundheitspolitischen Prioritäten "Gesundheit2020" des Bundesrates.
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