Mit dem 2016 beschlossenen kantonalen Kinderbetreuungsgesetz erhielten die Aargauer Gemeinden die Vorgabe, das Gesetz bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 – also im Sommer 2018 – umzusetzen. Kurz vor Ablauf dieser Frist legt nun die Kantonshauptstadt Aarau ihre Umsetzungspläne für das Gesetz vor.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes sind die aargauischen Gemeinden aufgefordert, ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsstrukturen bereitzustellen. Die Eltern sollen sich mit einkommensabhängigen Tarifen an den Betreuungskosten beteiligen.
Während zahlreiche kleinere Gemeinden die Umsetzung des neuen Systems letztes Jahr in Angriff nahmen, hat die Regierung der Kantonshauptstadt Aarau lange keine Informationen über die geplante Umsetzung geliefert. Bereits vergangenes Jahr wurden daher im Aarauer Stadtparlament mehrere Vorstösse eingereicht, in denen sich zwei SP-Einwohnerrätinnen nach dem geplanten Vorgehen zur Umsetzung des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes erkundigten.
Der Stadtrat hat nun ein Kinderbetreuungsreglement, eine Beitragsverordnung sowie eine Verordnung über die Qualitätsstandards für familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Aarau erarbeitet, welche per 1. Januar 2019 rechtskräftig sein sollen. Die Gesetzesentwürfe sind nun in der Vernehmlassung und der Einwohnerrat wird im Herbst 2018 über die Erlasse befinden. Da die Umsetzung des Gesetzes bereits bis zu Beginn des Schuljahres im Sommer 2018 erfolgen sollte, wird in Aarau bis Inkrafttreten der neuen Reglemente und Verordnungen eine Übergangsregelung gelten.
Am 13. August um 19.00 findet im Rathaussaal Aarau zudem eine Informationsveranstaltung zur Umsetzung des neuen Systems in Aarau statt.
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