Der Berner Grossrat sprach sich im September dafür aus, ein Gesuch um Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung einzureichen. Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg hatte sich gegen die Gesuchstellung ausgesprochen, da der administrative Aufwand im Verhältnis zu den erwarteten Beiträgen zu gross sei.
Anspruchsberechtigt sind die Kantone, die die Subventionen für Kitas, Tagesschulen oder Ferienbetreuung für Eltern erhöhen. Der Bund stellt für die nächsten drei Jahre Finanzhilfen im Umfang von 100 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Kanton Bern hätte lediglich bei der Ferienbetreuung Anspruch auf Bundesgelder. Im Grossen Rat ging es bei der Debatte darum, ob der Kanton überhaupt ein Gesuch stellen soll. SVP, FDP und EDU vertraten die Meinung, dass der administrative Aufwand im Vergleich zu den erwarteten Beiträgen zu hoch sei. Der Grosse Rat stimmte der Motion mit 80 zu 69 Stimmen zu.
Mit den Finanzhilfen für die Senkung der Eltern-Kosten will der Bund die Kantone dazu bewegen, selbst mehr Subventionen aufzuwenden, um die Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung zu senken. Die Finanzhilfen sind eine Anstossfinanzierung während drei Jahren für die Kantone: Das heisst, dass die Kantone auch nach Ablauf der Bundes-Finanzhilfen die langfristige Weiterführung der Subventionen sicherstellen müssen.
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