Mit dem Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung fördert der Bund seit 2003 die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder, damit Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die nationalrätliche Kommission für Wissen-schaft, Bildung und Kultur (WBK-NR) das bis 2019 befristete Programm um vier weitere Jahre verlängern. Nun haben beide Räte des eidgenössischen Parlaments dieser Verlängerung zugestimmt.
Der Nationalrat hat der Fortsetzung des Impulsprogramms bis 2023 bereits am 12. Juni mit 103 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. In der Herbstsession unterstützt nun auch der Ständerat die Verlängerung mit 27 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Verlängerung des Impulsprogramms geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, welche die WBK-NR im Herbst 2017 einreichte.
Dieser Entscheid ist ein starkes Zeichen des Parlaments, nachdem der Bundesrat noch im Frühjahr verkündet hatte, die Verlängerung des Impulsprogramms nicht zu unterstützen. Der Bundesrats-Entscheid erstaunte, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und, zu diesem Zweck, die Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung als zentrale Ziele im Rahmen der Familienpolitik sowie der Fachkräfte-Initiative des Bundes definiert worden waren.
Beim Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um Finanzhilfen des Bundes, die auf den quantitativen Ausbau von Betreuungsplätzen abzielen. Das Programm wurde 2003 initiiert und seither mehrfach verlängert. Es soll nun erneut bis 2023 mit einem Kredit von 124,5 Millionen Franken verlängert werden.
Bedarf für mehr Betreuungsplätze ist nach wie vor hoch
Die Nachfrage in den Kantonen nach familienergänzender Kinderbetreuung ist nach wie vor hoch und nicht gedeckt. Zwar haben einige Regionen ihr Betreuungsangebot in den vergangenen Jahren ausgebaut, in anderen Regionen bestehen aber noch grosse Lücken (vgl. Evaluationsbericht und Bilanz zum Impulsprogramm des Bundesamts für Sozialversicherungen). Vor allem in ländlichen Gemeinden und Deutschschweizer Städten ist der ungedeckte Bedarf hoch; dies betrifft zudem vor allem den Bereich der schulergänzenden Betreuung.
Verschiedene Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Das Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung ist abzugrenzen von weiteren Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, die letztes Jahr vom Parlament beschlossen wurden: Neue Finanzhilfen wurden geschaffen, um die hohen Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung zu senken und um das Betreuungsangebot besser an die Bedürfnisse berufstätiger Eltern anzupassen. Sowohl das Impulsprogramm als auch die neuen Finanzhilfen (ab Juli 2018 in Kraft) werden im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung geregelt.
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