Bundesgerichtsurteil: Alleinerziehende Eltern sollen früher wieder arbeiten gehen

Die sogenannte 10/16-Regel gilt nach dem Bundesgerichtsurteil nicht mehr. Diese besagte, dass der betreuende Elternteil erst wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen muss, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt ist. Wenn das jüngste Kind das Alter von 16 Jahren erreichte, war eine Vollzeitstelle zumutbar.

Das Gericht befand nun, dass diese Regel seit dem Anfang 2017 eingeführten Unterhaltsrecht nicht mehr sachgemäss sei. Wer Kinder betreut, muss neu wieder zu 50% arbeiten, wenn das jüngste Kind obligatorisch eingeschult wird. Wenn das Kind in die Sekundarstufe kommt, ist eine 80% Stelle zumutbar und wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt ist, eine 100% Stelle. Die neue Regel soll die Alimentenlast des erwerbstätigen Elternteils, der die Kinder nicht betreut, verringern.

Die Gerichte müssen aber im Einzelfall abklären, ob das familienergänzende Betreuungsangebot vorhanden ist, und sie müssen die Erwerbsmöglichkeiten des betreuenden Elternteils berücksichtigen.

Damit die neue Praxis nicht zu Lasten der betreuenden Eltern geht, müssen Politik und Wirtschaft die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.

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