Der Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse fordert vom Bund die Verabschiedung eines umfassenden Aktionsplans mit Massnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund soll über mindestens 10 Jahre insgesamt 5 Milliarden Franken aus Ressourcen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen aufwenden, damit die Bevölkerung in der Schweiz Erwerbsarbeit, Familie und Angehörigenbetreuung endlich besser vereinbaren kann. Die Nationalräte Adrian Wüthrich und Jacques-André Maire (Präsident und Vize-Präsident Travail.Suisse) wollen bald einen Vorstoss lancieren, mit dem auf Bundesebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen für solche Investitionen geschaffen werden.
"Es braucht einen ehrgeizigen Aktionsplan von 5 Milliarden Franken zugunsten der Vereinbarkeit"
In einer am 22. November 2018 vom Vorstand verabschiedeten Resolution fordert Travail.Suisse den Bund auf, endlich umfassend in die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu investieren. Gefordert sind Massnahmen in den Bereichen familienergänzende Kinderbetreuung und Betreuung betagter Angehöriger sowie zur familienfreundlicheren Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen.
Travail.Suisse will, dass der Bund für diese Massnahmen in den kommenden Jahren insgesamt 5 Milliarden Franken zu investieren – durchschnittlich 500 Mio. Franken pro Jahr über ca. 10 Jahre hinweg. Der Verband bringt dafür die Idee eines Fonds ins Spiel, in den zum Beispiel regelmässig die im Bundeshaushalt generierten Überschüsse einfliessen könnten. Angesichts der wiederholten Überschüsse von hunderten Millionen Franken pro Jahr im Bundes-Finanzhaushalt hält Travail.Suisse massive Investitionen in die Kinder und Familien für klar angezeigt.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Geforderte Massnahmen und ihre Kosten
Travail.Suisse fordert vom Bund einen Aktionsplan, der unter anderem folgende koordinierten Massnahmen für die Entlastung bzw. Unterstützung von Familien mit Kindern beinhalten soll (Auszug):
- Investitionen in Betreuungsstrukturen für Kinder und Betagte als Aufgabe des Service public mit finanzieller Beteiligung von Unternehmen.
- Einführung eines bezahlten Urlaubs für Väter nach der Geburt des Kindes und Einführung eines bezahlten Elternurlaubs von 24 Wochen zusätzlich zu den Geburtsurlauben.
- Änderung des Raumordnungsgesetzes, sodass Kantone und Gemeinden bei der Einzonung von neuen Wohnquartieren künftig familienergänzende Betreuungsstrukturen für Kinder im Vorschul- und Schulalter vorsehen.
- Familienfreundlichere Arbeitsbedingungen u.a. durch eine Verringerung der Höchstarbeitszeit und ein Recht auf Teilzeitarbeit für Eltern oder betreuende/pflegende Angehörige.
Die Kosten für die Entlastung bzw. Unterstützung von Familien mit Kindern für einen solchen Aktionsplan schätzt Travail.Suisse wie folgt ein (hinzu kommen weitere ca. 1 Milliarde Franken für Massnahmen zugunsten der Personen, die betagte oder erkrankte Angehörige betreuen und pflegen):
- 2,2 Milliarden Franken für Krippen, Tagesfamilien und Spielgruppen
- 170 Millionen Franken für Unterstützungsmassnahmen für bestimmte Gruppen (Risikofamilien, Familien mit Migrationshintergrund)
- 200 Millionen Franken (über 10 Jahre) für die Förderung der Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Schulalter und für die Einrichtung von Schulen mit Blockzeiten, zusätzlich zu den bereits gesprochenen neuen Finanzhilfen in diesem Bereich (2018-2023)
- ab 2023: 100 Millionen Franken für die Fortsetzung der neuen, auf die Bedürfnisse der Eltern ausgerichtete Anstossfinanzierung (Ausdehnung der Öffnungszeiten der Betreuungsstrukturen) und Massnahmen der Kantone und Gemeinden zur Senkung der Kosten zulasten Eltern.
- Zulasten der Erwerbsersatzordnung 420 Millionen Franken für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 4 Wochen; 1.2 Millionen Franken für einen bezahlten, auf beide Elternteile Adoptionsurlaub von 12 Wochen; 1 Milliarde Franken für einen bezahlten Elternurlaub von 24 Wochen (d.h. insgesamt 38 Wochen gemäss dem Vorschlag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen, abzüglich des bestehenden, 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs).
Parlamentarische Vorstösse für Betreuungsstrukturen als Service public
Nationalrat Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse, und Nationalrat Jacques-André Maire, Vizepräsident von Travail.Suisse, wollen das Thema zeitnah vorantreiben und bald einen ersten Vorstoss für ein Rahmengesetz für die Betreuungsinfrastruktur als Service public einreichen.
Weitere Informationen: