Stadt Aarau: Betreuungs-Reglement zurückgewiesen, Umsetzung des KiBeG weiter ausstehend

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) sind die aargauischen Gemeinden aufgefordert, ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden Betreuungsstrukturen bereitzustellen. Die Eltern sollen sich mit einkommensabhängigen Tarifen an den Betreuungskosten beteiligen. Das KiBeG ist im Kanton Aargau seit August 2016 in Kraft. Viele Aargauer Gemeinden haben seither Regelungen zur Umsetzung erarbeitet und beschlossen. Die Vorgabe war, dass das Gesetz bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 – also im Sommer 2018 – umgesetzt sein muss. In der Kantonshauptstadt Aarau gelang dies bisher nicht, weshalb zurzeit eine Übergangslösung gilt.

Mit dem erfolgreichen Rückweisungsantrag im Parlament verlängert sich diese Übergangslösung nun. Der Entwurf für das Kinderbetreuungsreglement gelangt durch die Rückweisung zurück an den Stadtrat, der diesen im Herbst 2018 vorgelegt hatte. Durch ihren Rückweisungsantrag wollte die SP vermeiden, dass der Stadtrat über die Höhe der Subventionen sowie über deren Berechnung bestimmen kann. Der Stadtrat wollte diese nämlich in einer Verordnung, anstatt im Reglement selbst festsetzen.

Für die Eltern von Kindern mit Vorschulalter bleibt somit bis auf Weiteres alles beim Alten. Die Stadt Aarau hat aber höhere Kosten zu tragen: Die Kinderbetreuung kostet mit der Übergangslösung nämlich mehr, als sie mit dem neuen Reglement voraussichtlich kosten würde. Inhaltliche Fragen, beispielsweise bezüglich der Höhe der Subventionen, sind weiterhin unklar und werden im neuen Jahr weiter diskutiert.

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