Die parlamentarische Initiative "Gesetz über die kantonalen Ergänzungsleistungen für Familien ohne existenzsicherndes Einkommen" sieht vor, dass Familien Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wenn sie kein existenzsicherndes Einkommen haben. Bezugsberechtigt wären Personen mit Kindern unter 6 Jahren, die keinen Anspruch auf AHV- oder IV-Rente haben und die selbst noch erwerbstätig sind. Anspruchsberechtigte müssen also selbst über ein bestimmtes Erwerbseinkommen verfügen. Mit den Ergänzungsleistungen zusammen soll das Einkommen der Familien auf ein Niveau über der Armutsgrenze gehoben werden.
Ausbezahlt werden sollen die Ergänzungsleistungen von den Gemeinden. Dies würde nach Ansicht der Initianten keine Mehrbelastung darstellen, da die Gemeinden gleichzeitig weniger Sozialhilfe bezahlen müssten. Vertretende der FDP, GLP und SVP sahen dies anders und stimmten gegen den Vorstoss, insbesondere da sie eine Mehrbelastung des Sozialsystems befürchten. Mit zusätzlicher Unterstützung der CVP wurde die parlamentarische Initiative von SP, Grünen und BDP in der ersten Runde dennoch angenommen.
Andere Kantone kennen bereits ein System von Familienergänzungsleistungen für arme Familien, namentlich die Kantone Tessin, Waadt, Genf und Solothurn. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren verabschiedete bereits 2010 Empfehlungen zur Ausgestaltung kantonaler Ergänzungsleistungen für Familien. Auch auf Bundesebene war die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien bereits anfangs der 2000er Jahre ein Thema; aufgrund von verschiedenen parlamentarischen Initiativen wurden Modelle zur Einführung von Familienergänzungsleistungen auf Bundesebene erarbeitet, die in den zuständigen Kommissionen jedoch letztlich keine Mehrheit fanden. Auch eine neuere Motion von Nationalrätin Yvonne Feri lehnte der Nationalrat 2015 ab.
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