Zur Prävention von psychischen, physischen oder sexuellen Grenzverletzungen in Kindertagesstätten stellt kibesuisse Leitlinien zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex bereit. Ein Kodex kann die Mitarbeitenden von Betreuungsinstitutionen sensibilisieren und ermutigen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen sowie potentielle Gefahren früh zu erkennen.
Die Arbeit in jeder Kindertagesstätte ist nach dem Schutz und dem Wohlergehen der zu betreuenden Kinder auszurichten. Die Mitarbeitenden haben die Aufgabe, die Ressourcen der Kinder und ihres Umfelds zu erkennen, die Kinder zu fördern und zu schützen. Im Umgang mit Kindern ist es wichtig, gesellschaftliche Präventions- und Schutzmassnahmen zu etablieren, da das Wohl des Kindes sowohl im familiären Umfeld aber auch in Betreuungsorganisationen gefährdet sein kann. Grenzverletzendes Verhalten gegenüber Kindern durch Mitarbeitende von Betreuungsinstitutionen stellt eine massive Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität dar und sollten in keiner Weise toleriert werden.
Zum Schutz der Kinder vor physischen, psychischen und sexuellen Grenzverletzungen empfiehlt der Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) den Kindertagesstätten die Einführung von klaren Richtlinien, Verhaltensregeln und Schutzkonzepten zur Prävention missbräuchlicher Handlungen.
Zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex in Kindertagesstätten hat kibesuisse Leitlinien für Betreuungseinrichtungen und deren Mitarbeitenden veröffentlicht. Ein Verhaltenskodex soll den Mitarbeitenden als Arbeitsinstrument dienen und sie für das Thema sensibilisieren. Ein interner Kodex kann einen Beitrag leisten, um Situationen zu entschärfen sowie potentielle Gefahren zu erkennen.
In den Leitlinien zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex in Kindertagesstätten von kibesuisse werden folgende Verhaltensregeln definiert (gekürzt dargestellt):
- Berührung: Der Körperkontakt ist situationsabhängig und altersgerecht.
- Einzelbetreuung: Betreuen Mitarbeitende ein Kind allein, geschieht dies immer in Absprache mit der vorgesetzten Person.
- Körperpflege: Bevor ein Kind gewickelt wird, informiert die Bezugsperson weitere anwesende Mitarbeitende.
- Baden: Wird im Sommer gebadet, tragen Kinder Badekleider.
- Fiebermessen: Beginnt ein Kind während der Betreuung in der Kindertagesstätte zu fiebern, wird das Fieber mit Kontakt- oder Infrarot-Thermometer am Kopf gemessen.
- „Dökterle“-Spiel: Das Erforschen des eigenen Körpers ist für Kinder eine wichtige Erfahrung und kann Teil des „Dökterle“-Spiels sein. Entsteht die Gefahr einer Grenzverletzung, unterbrechen die Mitarbeitenden das Spiel und erklären den Kindern den Grund für das Einschreiten.
- Schlaf und Übernachten: Die Kindertagesstätte ist mit passenden Ruheräumen und/oder Schlafzimmern ausgestattet, so dass die Kinder die Möglichkeit zum Rückzug, zur Ruhe und zum Schlafen haben.
- Sprache: Die Sprache der Mitarbeitenden ist sorgfältig, wertschätzend und verbindend.
- Geschlechterrollen: Die Geschlechter werden als gleichwertig anerkannt.
- Medikamente: In der Kindertagesstätte werden grundsätzlich keine Medikamente verabreicht.
- Fotografieren: Das Recht der Kinder am eigenen Bild wird ernst genommen und umgesetzt.
- Aufklärung: Aufklärung ist Sache der Eltern und nicht Aufgabe der Mitarbeitenden der Kindertagesstätte.
- Soziale Medien: Für den Umgang mit sozialen Medien sind verbindliche Regeln zu definieren und datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Weitere Ausführungen zum Thema Grenzverletzungen und zur pädagogischen Grundsätzen in der täglichen Arbeit in Kindertagesstätten sind in der Publikation Prävention von physischen, psychischen und sexuellen Grenzverletzungen – Leitlinien zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex in Kindertagesstätten dargestellt.
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