In inklusiven Kitas erhalten alle Kinder Zugang zu familienergänzender Betreuung und Förderung, unabhängig von Entwicklungsauffälligkeiten oder -verzögerungen und körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Die Betreuung von Kindern mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen hat für die Kindertagesstätten in den meisten Fällen einen zusätzlichen Aufwand zur Folge. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse hat daher Empfehlungen zur Finanzierung des erhöhten Aufwands für Inklusion in Kindertagesstätten publiziert.
Inklusive Kitas stellen sicher, dass auch Kinder mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung profitieren und ihnen den Aufbau sozialer Kontakte sowie die Teilhabe an einer Gemeinschaft mit optimaler Begleitung und Förderung ermöglicht wird.
Einen Mehraufwand in inklusiven Kitas kann auf Ebene des Betreuungsaufwands und Organisationsaufwands (personelle Ressourcen) sowie des Materialaufwands (materielle Ressourcen) entstehen. Wie in den kibesuisse-Empfehlungen aufgezeigt wird, sollten Mehraufwände, die für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen entstehen können, nicht den Eltern belastet werden, jedoch auch nicht zu Mindererträgen der Kitas führen. Damit inklusiven Angeboten die Ressourcen zur Verfügung stehen, welche sie benötigen, ist es darum wichtig, dass Kantone und Gemeinden die Mehrkosten in ihren Tarifsubventionsbestimmungen berücksichtigen.
Die Empfehlungen verweisen schliesslich auch auf Good Practice Beispiele der Finanzierung inklusiver Betreuung. So gewährt die Stadt Zürich Kitas einen Pauschalbeitrag pro Tag (50.00 CHF) auf den Kostensatz und, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, auch einen leistungsabhängigen Beitrag.
Bereits 2017 veröffentlichte kibesuisse zusammen mit weiteren Fachorganisationen, darunter KITAplus und visoparents schweiz, die Broschüre "Kindertagesstätten öffnen für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen".
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