Kanton Thurgau: Grosser Rat will Kosten für Deutschunterricht den Eltern belasten

Im Jahr 2016 trat im Kanton Thurgau eine Änderung des kantonalen Volksschulgesetzes in Kraft, welche vorsah, Schüler zum Besuch von Deutschkursen zu verpflichten und die Eltern für einen Teil der Kosten dieser Sprachkurse aufkommen zu lassen. Das neue Gesetz zielte darauf ab, ausländische Eltern in die Pflicht zu nehmen, damit sie sich rechtzeitig bemühen, dass ihre Kinder Deutsch lernen. Gegen diese Regelung wurde jedoch von vier Personen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht entschied Ende 2017 die Regelung des Kantons Thurgau aufzuheben, da diese mit Artikel 19 der Bundesverfassung, welcher den Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht garantiert, unvereinbar sei.

Anfangs Januar 2019 verabschiedete die Thurgauer Legislative mit einer grossen Mehrheit eine Motion, um eine Standesinitiative zur Änderung der Bundesverfassung betreffend Integrationskosten anzustossen. Damit soll erreicht werden, dass Eltern künftig in der ganzen Schweiz für den zusätzlichen Sprachunterricht ihrer Kinder belangt werden können. Mit der Standesinitiative wird konkret eine Änderung von Artikel 19 der Bundesverfassung verlangt, was somit den kostenlosen Grundschulunterricht in Frage stellt. Diese Bemühungen, das Problem über eine Änderung der Bundesverfassung zu lösen, könnte ein langjähriges politisches Verfahren auslösen.

Die Thurgauer Regierung sieht die Standesinitiative jedoch nicht als das geeignete Instrument, um das Problem zu lösen; denn die Schweiz hat sich durch die Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die Grundschule unentgeltlich anzubieten. Die Regierung des Kantons prüft daher als Alternative, obligatorische vorschulische Sprachkurse für Kinder mit schlechten Deutschkenntnissen einzuführen. Dies ist heute zum Beispiel bereits im Kanton Basel-Stadt der Fall, wo die Sprachkompetenzen der Vorschulkinder rund eineinhalb Jahre vor Kindergarteneintritt mittels einem Fragebogen an die Eltern abgeklärt werden. Werden ungenügende Deutschkenntnisse festgestellt, werden die Eltern verpflichtet, die Kinder während mindestens zwei Halbtagen pro Woche in einer Spielgruppe, einer Kita oder einer Tagesfamilie mit entsprechendem Förderangebot betreuen zu lassen. Die Kosten für die zwei Halbtage werden vom Kanton übernommen.

Auch im Kanton Luzern gibt es seit drei Jahren eine gesetzliche Verpflichtung zum vorschulischen Sprachunterricht. Andere Kantone sehen jedoch von der Frühförderung ab, da zu hohe Kosten anfallen würden. Investitionen in die sprachliche Frühförderung sind wichtig - die ganze Gesellschaft würde davon profitieren.

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