Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) beschloss im August 2018 eine parlamentarische Initiative, um in der Schweiz einen zweiwöchigen, bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen. Es handelt sich um einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Vaterschaftsurlaub jetzt!", die einen vierwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub fordert. In der Vernehmlassung hat sich auch das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz zum Gegenvorschlag geäussert und anerkennt diesen als ersten – minimalen – Schritt in die richtige Richtung; weitere Schritte müssen jedoch folgen. Letztlich gilt es auch in der Schweiz eine umfassende Elternzeit anzustreben. Davon profitieren nicht nur die Kinder, die Väter, die Mütter und die Familien als Ganzes, sondern letztlich auch die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft.
Die Argumente für einen Vaterschaftsurlaub bzw. eine Elternzeit sind zahlreich, wie die Analyse "Evidenzbasierte Erkenntnisse zu Wirkungen von Elternzeit sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub" der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF) und das Argumentarium zur Volksinitiative "Vaterschaftsurlaub jetzt!" zeigen. Eine Mehrheit der künftigen Väter in der Schweiz will sich heute von Anfang an in die Betreuung ihrer Kinder einbringen und hält die Forderung nach einem Vaterschaftsurlaub für unumgänglich (vgl. die Studie "Wie beeinflussen Vorstellungen von Familie und Beruf die Berufsverläufe von jungen Männern* und Frauen*?"). Es wird daher Zeit, dass das Thema auf politischer Ebene in der Schweiz endlich einen Schritt vorwärtskommt.
Die parlamentarische Initiative "Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubsinitiative" der ständerätlichen Kommission verlangte die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wurde letzten November in die Vernehmlassung geschickt. Verschiedene Elemente der Vorlage sind grundsätzlich positiv zu beurteilen, wie das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz in seiner Vernehmlassungsantwort festhält:
- Der gesetzlich garantierte Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen soll als Mindeststandard garantiert bleiben
- Der Vaterschaftsurlaub soll flexibel tageweise bezogen werden können. Damit kann der Vaterschaftsurlaub mit Teilzeitarbeit verbunden werden, was im Hinblick auf die Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und eine gleichgestellte Aufteilung von Familien- und Erwerbstätigkeit sehr zu begrüssen ist. Diese Regelung kommt auch den Arbeitgebern entgegen.
- Die Finanzierung soll analog zum Mutterschaftsurlaub paritätisch über Lohnprozente im Rahmen der bestehenden Erwerbsersatzordnung erfolgen.
Jedoch ist das Netzwerk Kinderbetreuung – wie viele weitere Akteure – der Ansicht, dass ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub nicht ausreichend ist. Das europäische Umland gewährt gemäss EU-Richtlinien mindestens zehn Tage Vaterschaftsurlaub und pro Elternteil mindestens vier Monate Elternzeit. Die Schweiz ist das einzige OECD-Land, das heute sowohl auf einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub als auch auf Elternzeit verzichtet. Daher sollte als Ziel weiterhin die Einführung einer umfassenden Elternzeit auch in der Schweiz angestrebt werden. Das Netzwerk Kinderbetreuung unterstützt dabei grundsätzlich das von der EKFF vorgeschlagene Modell, das neben dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub eine 24-wöchigen Elternzeit vorsieht, von der 8 Wochen für den Vater reserviert sind und bei Nichtbezug verloren gehen.
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