In der vergangenen Frühjahrssession (4. bis 22. März 2019) hat v.a. der Nationalrat verschiedene familienpolitische Geschäfte behandelt. Neben einer Vorlage, die die Erhöhung der Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten vorsieht, hat der Nationalrat auch eine Motion zur frühen Sprachförderung angenommen.
In der vergangenen Frühjahrssession haben sich Nationalrat und Ständerat weiter mit der Revision der Ergänzungsleistungen befasst und konnten sich schliesslich in der Einigungskonferenz zu einer Revision durchringen. Bei den Schlussabstimmungen hat sich die Rats-Linke der Abstimmung enthalten. Die Kürzung der Beiträge für Kinder unter 11 Jahren hat sich durchgesetzt. Ebenfalls Kürzungen bei Beiträgen für Kinder hat der Nationalrat entgegen dem Vorschlag des Bundesrats bei der Revision des IV-Gesetzes verabschiedet. Es geht dabei um das Geld für Kinder von IV-Rentnern, das heute "Kinderrente" genannt wird und künftig "Zulage für Eltern" heissen soll. Neben der SVP und der FDP befürworteten auch die Mehrheit der CVP sowie Teile der GLP und der BDP die Massnahme. Als nächstes behandelt der Ständerat die Vorlage.
Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bunderates zur Erhöhung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten deutlich mit 131 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Der Maximalabzug für die Betreuungskosten soll bei der direkten Bundessteuer auf 25'000 Franken erhöht werden. Aufgrund des Widerstands der Kantone in der Vernehmlassung wird in der Vorlage allerdings kein Maximalabzug auf Ebene der Kantonssteuern vorgeschrieben. Eine Ratsmehrheit sttimmte zudem einem zusätzlichen Antrag aus der CVP zu, wodurch der allgemeine Kinderabzug bei der Bundessteuer für alle Familien von 6’500 auf 10’000 Franken steigen soll. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Familienpolitisch relevant ist weiter die Revision des Familienzulagengesetzes, zu der das Netzwerk Kinderbetreuung in der Vernehmlassung im Frühling 2018 eine ausführliche Stellungnahme eingereicht hatte. Auch hier folgt der Nationalrat dem Bundesrat und will mit dieser Revision Lücken im bestehenden Gesetz ändern, so dass unter anderem arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen neu auch Anspruch auf eine Familienzulage haben. Mit der Revision wird zudem eine gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen. Als Nächstes wird sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.
Ebenfalls angenommen hat der Nationalrat die Motion von Nationalrat Christoph Eymann. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Bildungszusammenarbeit mit den Kantonen und auf der Basis des Ausländergesetzes zu prüfen und zu berichten, wie die frühe Sprachförderung vor Eintritt in den Kindergarten mithilfe des Bundes im ganzen Land umgesetzt werden kann. Auch diese Vorlage geht nun an den Ständerat.
Das Postulat von Nationalrätin Yvonne Feri zur Notwendigkeit, Nutzbarkeit und Finanzierung von Familienzentren wurde abgeschrieben, weil es seit zwei Jahren hängig und nicht im Rat behandelt worden ist. Gegen eine Abschreibung entschieden hat sich der Nationalrat knapp bei der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marco Romano, mit der die Einführung einer Adoptionsentschädigung geregelt werden soll.
Neue Vorstösse aus der Frühjahrssession 2019
Während der Frühjahrssession 2019 wurden die folgenden neuen Vorstösse eingereicht. Die komplette Liste liegt jeweils 2-3 Wochen nach der Session vor.
Hängige Vorstösse und Geschäfte:
Noch hängig sind die folgenden Vorstösse und Geschäfte mit familienpolitischen Anliegen: