SP-Nationalrat Adrian Wüthrich hat in der Frühjahrssession 2019 des Bundesparlaments eine Motion eingereicht, die den Bund auffordert, gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden ein flächendeckendes, kohärentes und von den Eltern bezahlbares qualitativ gutes familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot für Kinder ab Alter 3 Monate bis Ende der obligatorischen Schulzeit zu schaffen. Der Bund soll dem Parlament dafür ein Rahmengesetz vorlegen, das 2023 – nach Auslaufen des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung – in Kraft tritt.
Schon letzten Herbst hatte der Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse, der von Nationalrat Wüthrich präsidiert wird, in einer Resolution vom Bund einen Aktionsplan zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Förderung der Chancengerechtigkeit von Kindern ab Geburt gefordert. Ein entsprechender Vorstoss für ein Rahmengesetz für ein schweizweites familienergänzendes Betreuungsangebot als Service public wurde damals von Travail.Suisse in Aussicht gestellt.
Nun hat Nationalrat Wüthrich eine entsprechende Motion in der Frühjahrssession 2019 der eidgenössischen Räte eingereicht: Er fordert darin ein „Rahmengesetz für eine schweizweite familienergänzende Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gleichstellung von Mann und Frau und zur Chancengerechtigkeit der Kinder“.
Konkret wird der Bundesrat mit der Motion beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden ein flächendeckendes, kohärentes und von den Eltern bezahlbares qualitativ gutes familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot für Kinder ab 3 Monaten bis Ende der obligatorischen Schulzeit zu schaffen. Ab 1. Februar 2023 soll dafür ein unbefristetes Rahmengesetz in Kraft treten. Anfangs 2023 läuft die Verlängerung des befristeten Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung ab. Mit der Motion soll eine daran anknüpfende, langfristige und umfassendere Lösung geschaffen werden.
Das Gesetz soll nicht nur die Bereitstellung eines flächendeckenden Angebots vorsehen, sondern auch korrigierend wirken betreffend die hohen Kosten der Eltern für familienergänzende Betreuung in der Schweiz. Der Bund soll die Eltern bei den Tarifen für familienergänzende Betreuungsangebote finanziell unterstützen und sich dabei an den durchschnittlichen Ausgaben der OECD-Länder orientieren.
Von Bedeutung ist, dass die Motion auch die Qualität des Angebots anspricht. Die Kinder profitieren letztlich nämlich nur von der frühkindlichen Förderung in Betreuungsstrukturen, wenn diese qualitativ gut ist.
Weitere Informationen:
- Motion 19.3190, Adrian Wüthrich: "Rahmengesetz für eine schweizweite familienergänzende Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Gleichstellung von Mann und Frau und zur Chancengerechtigkeit der Kinder", 20.03.2019.
- Resolution des Vorstands von Travail.Suisse, 22.11.2018: "Es braucht einen ehrgeizigen Aktionsplan von 5 Milliarden Franken zugunsten der Vereinbarkeit".