Das Netzwerk „Guter Start ins Kinderleben“ verfolgt im Kanton Thurgau das Ziel, das Wohl der Kinder zu fördern und allfällige Gefährdungen zu verhindern. Zur Umsetzung dieser Ziele stellt das Netzwerk GSIK die Broschüre „Guter Start ins Kinderleben – Zusammenarbeit und Vernetzung in der Frühen Kindheit und im Kinderschutz“ zur Verfügung, welche sich an alle Fachpersonen richtet, die im Kanton mit Eltern von Babys und Kleinkindern arbeiten. Das Dokument zeigt Möglichkeiten für die Vernetzung und systematische Zusammenarbeit von Fachpersonen im Bereich der Frühen Förderung sowie in Situationen von Entwicklungsrisiken, Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung im Baby- und Kleinkindalter auf. Soeben ist die Broschüre in einer neuen Auflage erschienen und soll die Kooperation unter den Fachpersonen verstärken. Zudem wurden Neuerungen in Bezug auf die Anpassungen der Meldepflicht bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingebaut. Bisher waren im Kanton Thurgau nur Personen in amtlichen Tätigkeiten verpflichtet, bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungsmeldung einzureichen. Künftig betrifft die Meldepflicht alle Fachpersonen, die beruflich mit Kindern Kontakt haben.
Die Broschüre zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Fachpersonen im Bereich der Frühen Förderung und des Kindesschutzes zu systematisieren. Die zentralen Elemente der Broschüre sind ein Einschätzungsbogen zur Erkennung der Ressourcen und Risikofaktoren, ein Ampelsystem zur erleichterten Kommunikation zwischen Fachpersonen und ein Entscheidungsbaum zur Orientierung im Umgang mit Gefährdungssituationen.
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