Bundesrat: Entlastung für pflegende Angehörige durch Betreuungsurlaub

Personen, die kranke Angehörige pflegen, gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen und stehen oft vor grossen Herausforderungen und grossen Belastungen. Der Bundesrat möchte die Situation dieser Personen verbessern und einen "Betreuungsurlaub" schaffen. Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege, das der Bundesrat nun dem Parlament überwiesen hat, würde insbesondere die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten regeln und einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern schwerkranker oder verunfallter Kinder schaffen.

Ist das eigene Kind von einer schweren Erkrankung oder einem Unfall betroffen, so müssen berufstätige Eltern heute unbezahlten Urlaub nehmen, sich selbst krankschreiben lassen, oder gar den Job ganz kündigen. Dies erschwert die Situation für die Familie noch und macht ohnehin schwierige Situation für die Eltern noch belastender, wenn finanzielle Nöte hinzukommen. Heute sind gemäss Bundesrat circa 4500 Familien jährlich von einer solchen Situation betroffen. Der Bundesrat plant daher die Einführung eines Betreuungsurlaubs von maximal 14 Wochen mit Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung. Der bezahlte Urlaub soll über die Erwerbsersatzordnung finanziert werden. Die Kosten dafür werden auf rund 74 Millionen Franken geschätzt, die über die bestehenden Beiträge finanziert werden können.

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