Seit etwas mehr als sechs Monaten stellt die Stadt Zug Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Betreuung aus. Die Stadt äussert sich zufrieden: Einerseits werden Familien finanziell entlastet und erhalten erleichterten Zugang zu Betreuungsangeboten. Andererseits nimmt auch für Kitas der administrative Aufwand ab, da sie nicht mehr mit den Gemeinden verhandeln müssen, sondern direkt mit den Eltern abrechnen können. Die Betreuungsgutscheine erfreuen sich auch in weiteren Städten und Gemeinden zunehmender Beliebtheit.
Zwar müssen die Kantone entsprechende Subventionsgelder beim Bund anfragen, doch letztendlich liegt die Kompetenz zur Umsetzung bei den Städten und Gemeinden. Vor allem in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Luzern, Solothurn, Uri und Zug lösen die Betreuungsgutscheine frühere Finanzierungssysteme der familienergänzenden Betreuung ab. Hierzu beteiligen sich die Städte und Gemeinden an den Kosten der Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen, deren geldwerte Leistungen direkt den Eltern zukommen. Dadurch entfällt auch die Unterscheidung zwischen privaten und subventionierten Betreuungsinstitutionen oder Krippenplätzen. Die Eltern können Betreuungsgutscheine bei ihren Wohngemeinden beantragen und bei anerkannten Betreuungsinstitutionen einlösen. Massgebend für eine finanzielle Unterstützung sind dabei üblicherweise die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, wobei die Bedingungen durch die teilnehmenden Städte und Gemeinden selbst festgelegt werden. Vermehrt können auch Familien aus dem Mittelstand finanzielle Mittel zur familienergänzenden Betreuung beantragen.
Im Kanton Aargau etwa erhofft man sich aus dem Systemwechsel Vorteile für die Wirtschaft, den Staat und die Familien: Die Wirtschaft soll durch den vereinfachten Zugang zur familienergänzenden Kinderbetreuung das Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfen können und gut ausgebildete Eltern sollen eher als Fachkräfte erhalten bleiben. Der Staat soll durch die höhere und kontinuierliche Erwerbsbeteiligung die wirtschaftliche Selbständigkeit der Familien fördern und von verminderten Sozialkosten profitieren. Ferner erhofft sich der Kanton dadurch höhere Steuereinnahmen. Schliesslich soll mit dieser Massnahme die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden und auch die Kinder sollen in ihrer Entwicklung von pädagogisch geeigneten Betreuungsstrukturen, verbesserter Integration und Chancengerechtigkeit profitieren.
Im Kanton Luzern beteiligen sich bereits 35 Gemeinden an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen. Im Kanton Bern trat die entsprechende Verordnung per 1. April 2019 in Kraft und erste Betreuungsgutscheine werden in den Gemeinden zum 1. August 2019 ausgegeben. Der Kanton beabsichtigt bis 2021 ganz auf dieses neue System umzustellen. Der Kanton Basel-Landschaft wird ebenfalls bis spätestens Ende dieses Monats ein Gesuch um Finanzhilfen beim Bundesamt für Sozialversicherung einreichen und somit die Voraussetzung zur Ausgabe von Betreuungsgutscheinen schaffen.
Medienberichte:
Neo1 zur Situation im Kanton Bern, 10.07.19
Luzerner Zeitung zur Situation im Kanton Luzern, 08.06.19
Solothurner Zeitung zur Situation im Kanton Solothurn, 24.02.19
Luzerner Zeitung zu Erfahrungen in der Stadt Zug, 07.07.2019
Kantonale Grundlagen zu Betreuungsgutscheinen:
Kanton Aargau
Kanton Basel-Landschaft
Kanton Bern
Kanton Luzern
Kanton Uri