Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates widersetzt sich Kürzung der Kinderrenten

Die Kinderrenten sollen demnach nicht von 40 auf 30 Prozent der Hauptrente gekürzt werden, wie anlässlich der Detailberatung in der Kommission einstimmig entschieden wurde. Ferner soll auch der Begriff Kinderrente nicht durch "Zulage für Eltern" ersetzt werden. Ein vorgängiger Vergleich der finanziellen Verhältnisse von Familien mit und ohne Kinderrenten und Ergänzungsleistungen zeigte, dass Familien mit entsprechenden Leistungen in allen berücksichtigten Konstellationen weniger Einkommen zur Verfügung haben. Dadurch sei, laut Argumentation in der Kommission, eine Kürzung der Kinderrenten nicht angebracht. Ausserdem seien bereits durch den Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem ein Teil der Rentner finanziell schlechter gestellt und in Kumulation mit der Kürzung der Kinderrenten seien die Veränderungen folglich zu einschneidend.

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