Der Bund hat 2015 den Kantonen und Gemeinden 100 Millionen Franken, befristet auf 8 Jahre, zur Entlastung der Eltern von Drittbetreuungskosten, bereitgestellt. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass nur ein Teil dieser Gelder abgeholt wird.
Der Bund hatte beabsichtigt, mehr Geld für die Kinderbetreuung bereitzustellen und damit Eltern bei den Drittbetreuungskosten finanziell zu unterstützen. Dazu sicherte das Parlament im Jahr 2015 100 Millionen Franken zu. Doch nun sieht es danach aus, dass nur wenige Kantone die zusätzlichen Finanzhilfen beanspruchen werden. Ein Jahr nach Einführung des Programms hat lediglich der Kanton Aargau eine Zusage erhalten und wird gegen 8.5 Millionen Franken Unterstützung erhalten. Zwei Anträge sind hängig und acht Kantone prüfen eine Einreichung.
Die Unterstützung des Bundes ist an die Bedingung gekoppelt, dass die Kantone und Gemeinden selbst steigende Subventionsbeiträge zusichern. Der Bundesbeitrag wird dabei von Jahr zu Jahr reduziert, bis Kantone und Gemeinden die vollständigen Subventionsbeiträge nach drei Jahren selbst tragen. Alle Gemeinden müssen hierzu darlegen, wie auf sechs Jahre hinaus die Krippensubventionen ausfallen, wie sie Eltern von den Betreuungskosten entlasten und jährlich einen detaillierten Fortschrittsbericht abliefern.
Der Kanton Zug hat zusammen mit seinen Gemeinden entschieden, keinen Antrag auf Bundessubventionen zu stellen. Dies wird damit begründet, dass es einerseits aufwändig ist die entsprechenden Daten aller Gemeinden zu erheben und andererseits alle Gemeinden gezwungen sind, ihre Beiträge zu erhöhen. Ist letzteres nicht der Fall, müssen andere Gemeinden ihre Subventionen noch stärker erhöhen, um eine durchschnittliche Erhöhung der Subventionen zu erreichen. Ebendieser Mechanismus wird durch den Kanton Zug besonders kritisiert. Schwierig sei zudem die Abstimmung aller Gemeinden, damit daraus ein gemeinsamer Antrag an den Bund resultiert. Ähnlich äussert sich der Kanton Basel-Landschaft, der die Kosten der Datenerhebung für sehr hoch hält und dazu einen externen Dienstleister beauftragt hat. Im Kanton Tessin waren mehrere Verhandlungsrunden nötig, bis der Bund den Subventionsantrag (möglicherweise) akzeptiert. Im Kanton Bern wurde die Regierung durch das Parlament gezwungen, einen Antrag einzureichen. Infolge des hohen Aufwandes und unter der Erwartung, dass die Beiträge gering ausfallen werden, wollte die Regierung darauf verzichten. Der Kanton Zürich beauftrage die Stadt Zürich, die entsprechende Umfrage bei 162 Gemeinden durchzuführen. Ausserdem scheinen besonders für jene Kantone die Hürden hoch, die dezentral organisiert sind und die Kinderbetreuung bisher nicht mitfinanzieren. So wird von Fachpersonen bei Kantonen und Verbänden befürchtet, dass der durch den Bund gesprochene Beitrag nicht ausgeschöpft wird und dadurch Bundessubventionen für die Kinderbetreuung kritisch hinterfragt werden.
Weniger kritisch erachtet die Entwicklung das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Demnach brauchen solche Änderungen Zeit – verursacht durch die Budgetprozesse in Kantonen und Gemeinden und Änderungen am Subventionssystem. Das BSV unterstreicht, dass letztendlich mit den Finanzhilfen die Zielsetzung des Fördergesetzes – die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung – erreicht werden soll.
Medienberichte:
Aargauer Zeitung, 11.09.2019
Luzerner Zeitung, 04.09.2019
Tages-Anzeiger, 27.08.2019