Nationalrat heisst Betreuungsurlaub für Eltern gut

Hatten Eltern ein Kind, das schwer krank war oder verunfallte, so waren die Eltern bisher auf sich allein gestellt. Waren beide Elternteile arbeitstätig, waren sie gezwungen, unbezahlten Urlaub zu beziehen oder das Arbeitspensum zu senken, um ihr krankes oder verletztes Kind zu pflegen. Erfreulicherweise möchte der Nationalrat Eltern in dieser schwierigen Situation entlasten: Innerhalb von 18 Monaten können beide Elternteile bis maximal 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub beanspruchen, indem sie die Tage einzeln oder am Stück beziehen und diese frei untereinander aufteilen können. Der Betreuungsurlaub wird zu 80% des Lohns entschädigt, ausserdem sollen die Eltern einen Kündigungsschutz von sechs Monaten geniessen.

Laut Schätzungen des Bundes wird davon ausgegangen, dass rund 4'500 Familien anspruchsberechtigt sind. Die Finanzierung des Betreuungsurlaubs erfolgt über die Erwerbsersatzordnung. Höhere Sozialabgaben sollten dazu nicht notwendig sein. Der bezahlte Betreuungsurlaub gilt pro Krankheitsfall und kann nicht mehrmals (für den gleichen Krankheitsfall) beansprucht werden. Für andere kranke oder verunfallte Angehörige gilt neu ein bezahlter Betreuungsurlaub von bis zu zehn Tagen pro Jahr und Ereignis.

Schliesslich wurde durch den Nationalrat auch die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags der IV für Kinder angepasst. Beabsichtigt ist, dass Eltern eines schwer behinderten Kindes auch finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sich das Kind in Spitalpflege befindet. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern ihren Kindern im Spital beistehen können.

Die durch den Nationalrat gutgeheissene Vorlage wird nun als nächstes durch den Ständerat behandelt.

Medienberichte:
Aargauer Zeitung, 23.09.2019
NZZ, 23.09.2019
Luzerner Zeitung, 23.09.2019
SRF Rendez-Vous, 30.08.2019
Aargauer Zeitung, 27.08.2019
SRF 4 News, 22.05.2019