Die im Frühjahr 2017 eingereichte parlamentarische Initiative 17.412 "Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter" beabsichtigt, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) stärker in der Bildungspolitik zu verankern und zur Chancengerechtigkeit beim Schuleintritt beizutragen. Dazu sollte das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) so angepasst werden, dass die Zielgruppe des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kinder und Jugendlichen auf ‘alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen ab Geburt bis zum vollendeten 25. Altersjahr’ erweitert wird. Nachdem das Anliegen durch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats und ihrer Schwesterkommission des Ständerats gutgeheissen wurde, folgt nun Vorlage zur Umsetzung des Anliegens. Der neue Gesetzesartikel 11a im KJFG sieht vor, dass "der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig für die Dauer von je drei Jahren Finanzhilfen [...] für ihre Programme im Bereich der Politik der frühen Kindheit" gewähren kann.
Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz begrüsst das beabsichtigte verstärkte Engagement des Bundes im Bereich der frühen Förderung. Die Koordination und der Austausch aller Akteure in der Politik der frühen Kindheit auf Bundesebene wird durch das Netzwerk ausdrücklich erwünscht.
Das Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz spricht sich weiter dafür aus, dass der Bund sich nicht nur auf die Anstossfinanzierung fokussiert, sondern langfristige Mittel für eine nachhaltige Politik der frühen Kindheit bereitstellt. Zu diesen Zwecken sollen aber nicht die bereits geringen Beiträge für ausserschulische Jugendarbeit unter weiteren Akteuren verteilt werden. Stattdessen sollen gleichzeitig zur Anstossfinanzierung zusätzliche Mittel in Massnahmen zur vertikalen und horizontalen Zusammenarbeit und zur Kompetenzentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik investiert werden.
Diese Forderungen decken sich mit unserem Unterstützungsbrief für das Kommissionspostulat 19.3417 "Strategie zur Stärkung der frühen Förderung", welches in der vergangenen Sommersession angenommen wurde und in einen Auftrag an das Bundesamt für Sozialversicherungen mündete: Nur eine ganzheitliche nationale Politik der frühen Förderung unter Einbezug der Bereiche Soziales, Bildung und Gesundheit ist wirkungsvoll. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass die Chancengerechtigkeit aller Kinder in der Schweiz verbessert wird, koordiniertes und nachhaltiges Handeln im Bereich Frühe Förderung ermöglicht wird und die Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Gemeinden, Kantonen und dem Bund geklärt werden. Darüber hinaus bedarf es zur optimalen Koordination der politischen Prozesse der Schaffung einer Koordinations- und Fachstelle für die frühe Kindheit.
Schliesslich sollten Finanzhilfen im Rahmen der Anstossfinanzierung zusätzlich zu den Kantonen auch den Gemeinden und Nichtregierungsorganisationen gewährt werden. Nur so können alle wesentlichen Träger der heutigen Politik der frühen Kindheit eingebunden werden. Das primäre Ziel der Förderung der Chancengerechtigkeit aller Kinder wird damit nicht erreicht, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung wäre getan.
Zur Stellungnahme des Netzwerks Kinderbetreuung Schweiz
Zum Unterstützungsbrief des Netzwerks Kinderbetreuung Schweiz
Entwurf/Word-Vorlage für eine Stellungnahme unseres Mitglieds a:primo
Zum Vorentwurf und Entwurf des erläuternden Berichts der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates
Zu den Vernehmlassungsunterlagen