Am Montag, 2. Dezember 2019 beginnt die 51. Legislaturperiode und das neu gewählte Parlament nimmt seine Arbeit auf. In dieser Session haben zwar wenige Geschäfte einen direkten Bezug zur Frühförderung von Kindern, hingegen sind viele Vorstösse traktandiert, die sich mit der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beschäftigen.
Die im Ständerat eingereichte Interpellation Stöckli (19.4029) fordert den Bundesrat auf, darzulegen, welchen Stellenwert die Frühförderung der Kinder- und Jugendgesundheit hat. Die Interpellation will auf die 10 bis 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen hinweisen, die gefährdet sind, gesundheitliche oder soziale Probleme wie Sucht, Gewalt oder psychische Belastungen zu entwickeln und wie durch entsprechende Förderungs- oder Präventionsmassnahmen dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann. Zahlreiche weitere Geschäfte des Ständerats beschäftigen sich mit der Frage, wie der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung sichergestellt werden kann. Dazu sind die Motion Müller (19.4120) oder die verschiedenen Standesinitiativen der Kantone St. Gallen (18.309), Thurgau (18.318) und der beiden Basel (18.322 und 18.324) zu beachten. Weiter behandelt der Ständerat das Geschäft zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (19.027). Durch das Gesetz wird ein bezahlter Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern geschaffen und die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags der IV für Kinder neu geregelt. Familien, die ein schwer behindertes Kind zuhause pflegen, sollen neu auch bei einem Spitalaufenthalt finanziell unterstütz werden. Das Geschäft wurde durch den Nationalrat bereits angenommen. Ausserdem wird im Ständerat die Motion Maury Pasquier (19.4270) behandelt, die den Bundesrat auffordert, das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) so anzupassen, dass selbständigerwerbende Mütter für laufende Betriebskosten entschädigt werden, wie dies auch bei Erfüllung der Wehrpflicht der Fall ist, wenn eine Person selbst Dienst leistet.
Im Nationalrat wird in der Differenzbereinigung der Reform der Invalidenversicherung (17.022) die Kürzung der Kinderrenten für IV-Beziehende von 40% auf 30% debattiert. Würde eine Kürzung in beiden Räten gutgeheissen, werden besonders Kinder benachteiligt, die bereits aufgrund der Behinderung ihrer Eltern unter ungleichen Startbedingungen aufwachsen. Schliesslich fordern die beiden Motionen Heim (17.3323) und Brand (18.4176), dass volljährig gewordene Kinder nicht wie bis anhin nachträglich für unterlassene Krankenkassenprämienzahlungen ihrer Eltern belangt werden können.
Sessionsvorschau mit Kurzfassungen der traktandierten Geschäfte