Der Grosse Rat hat in der ersten Lesung des Steuergesetzes entschieden, dass neu 16'000 Franken für externe Kinderbetreuung abgezogen werden können. Hingegen lehnte er einen Systemwechsel zu Steuergutschriften ab.
Anderslautende Anträge der SP, die eine Steuergutschrift von 1000 Franken pro Kind vorsehen, oder der EVP, die eine Steuergutschrift auch für Eltern gewähren wollte, die ihre Kinder selbst betreuen, wurden abgelehnt. Stattdessen wurde eine Erhöhung der Abzüge für externe Kinderbetreuung von 8'000 auf 16'000 Franken ab 2020 gutgeheissen.
Ursprünglich war ein Abzug von 25'000 Franken vorgesehen. Die Finanzdirektorin Beatrice Simon rief dazu das Parlament auf, im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Fachkräftemangel ein wichtiges Zeichen zu setzen. Die vorberatende Finanzkommission (Fiko) hatte einen Abzug von 12'000 Franken vorgeschlagen.
Medienberichte:
Parlament erhöht Steuerabzug für Kita-Kosten auf 16'000 Franken (SDA Regional, 28.11.2019)
Höchster Abzug für Kinderbetreuung (BZ Berner Oberländer, 28.11.2019)