40 von 130 Luzerner Kitas (Kita plus) nehmen Kinder mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf. Eine neu eingereichte Motion will u. a. sicherstellen, dass Eltern, die einen solchen Kita-Platz beanspruchen, nicht mit höheren Fremdbetreuungskosten belastet werden.
40 von 130 Luzerner Kitas (Kita plus) nehmen Kinder mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf. Eine Motion will nun sicherstellen, dass Eltern die einen solchen Kita-Platz beanspruchen, nicht mehr für die Betreuung bezahlen, als wenn sie ein Kind ohne Behinderung betreuen liessen.
Der Luzerner Kantonsrat Jim Wolanin fordert die Luzerner Regierung in einer Motion auf, eine Finanzierungsregelung auszuarbeiten und Sonderpädagogikmassnahmen im Gesetz über die Volksschulbildung zu berücksichtigen. Laut Wolanin kann so den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen und auf lange Sicht können Kosten gespart werden. Letzteres trifft zu, wenn bei betroffenen Kindern dank frühzeitiger Förderung die Integration in die Volksschule gelingt. Zusätzlich zur finanziellen Entlastung der Eltern soll ausserdem der gesetzlich geregelte Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung und Förderung aller Kinder sichergestellt werden.
Bisher werden Kita plus Plätze in 17 Luzerner Gemeinden angeboten, dabei werden die Eltern und das Personal durch heilpädagogische Fachkräfte unterstützt. Das Projekt startete 2012 als Pilotprojekt in der Stadt Luzern und wurde inzwischen auch in anderen Kantonen wie Uri, Nidwalden, St. Gallen, Basel-Landschaft und in der Stadt Bern übernommen.
Medienberichte:
Kitas: Unterstützung für Kinder mit Beeinträchtigungen (Zentralplus, 26.11.2019)
Frühe Förderung von behinderten Kindern lohnt sich (Kommentar, Luzerner Zeitung, 26.11.2019)