Der Bund gewährt, gestützt auf das Gesetz über die Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit (KJFG), Finanzhilfen an nicht gewinnorientierte private Trägerschaften sowie an Kantone und Gemeinden. Der entsprechende Beitrag wurde im Rahmen der Budgetberatung 2020 des Nationalrats um 4 Mio. CHF auf 14 Mio. CHF erhöht.
Mit den Beiträgen aus der Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit werden Aktivitäten unterstützt, bei denen das Wohl der beteiligten Kinder und Jugendlichen im Zentrum steht und ein diskriminierungsfreier Zugang gewährleistet ist. Das Gesetz beabsichtigt die Schaffung von Rahmenbedingungen, in denen Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gestärkt werden und deren soziale, kulturelle und politische Integration gefördert wird. Mit der Erhöhung des Budgets soll auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Finanzmittel unter immer mehr Organisationen im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit verteilt werden.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen trägt dabei maximal 50% der anrechenbaren Ausgaben. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich u. a. anhand der Struktur und Grösse der Trägerschaft, Art und Bedeutung der Tätigkeit oder des Projekts, Grad der Mitsprachemöglichkeit von Kindern und Jugendlichen und der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Dabei wird auch auf die Gleichstellung der Geschlechter geachtet und Massnahmen zur Qualitätssicherung werden vorausgesetzt.
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