Der neu zusammengesetzte Nationalrat hat entschieden, im Rahmen der Reform der Invalidenversicherung auf eine Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Er hat damit seinen früheren Entscheid revidiert.
Im Nationalrat wurde in der Differenzbereinigung der Reform der Invalidenversicherung (17.022) die Kürzung der Kinderrenten für IV-Beziehende von 40% auf 30% debattiert. Noch in der Frühjahrssession stimmte der Nationalrat dieser Änderung weitgehend zu. Der Ständerat hatte bereits zuvor die Kürzung der Kinderrenten abgelehnt. Das im Nationalrat eingebrachte Argument, dass Familien mit Kinderrenten gegenüber vergleichbaren Familien ohne Sozialleistungen bessergestellt seien, wurde durch eigene Untersuchungen der Ständeratskommission widerlegt. Nun ist auch der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Er hält aber daran fest, die Kinderrenten umzubenennen und schlägt den Begriff «Zusatzrente für Eltern» vor. Damit geht das Geschäft zur Differenzbereinigung an den Ständerat zurück.
Medienberichte:
Nationalrat verzichtet auf Kürzung der Kinderrenten (SDA, 10.12.2019)
Nationalrat verzichtet auf Kürzung der Kinderrenten (Aargauer Zeitung, 10.12.2019)