Schaffhauser Gemeinden sollen bei der Finanzierung von familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen durch den Kanton unterstützt werden. Dazu sollen Kantonsbeiträge neu bereits vor dem Schuleintritt betroffener Kinder ausgerichtet werden.
Erneut debattierte das Parlament über das «Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter». Dank tieferer Betreuungskosten soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung verbessert werden.
Bisher kommen Eltern mehrheitlich selbst für die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf. Nur wenige Gemeinden, etwa die Stadt Schaffhausen, subventionieren Betreuungsstätten. Neu sollen Betreuungsgutschriften zur Entlastung der Eltern beitragen. Durchschnittlich bemisst sich die finanzielle Unterstützung auf einen Viertel des Betrags, den Erziehungsberechtigte für einen Betreuungshalbtag zahlen. Dazu hat der Schaffhauser Regierungsrat einen Rahmenkredit über die Höhe von 12 Millionen Franken beantragt. Der Kanton selbst will für die ersten drei Jahre weitere Mittel beim Bund einfordern.
Kritiker des Gesetzesvorschlags wünschen, dass auch Familien gefördert werden, die ihre Kinder zu Hause betreuen oder dass Subventionen nur an qualitativ hochstehende Betreuungsangebote ausgerichtet werden. Entsprechende Rückweisungsanträge wurden durch den Kantonsrat aber abgelehnt. Hingegen wurde der Antrag angenommen, dass Eltern auch Subventionen erhalten, wenn ihre Kinder in anderen Kantonen betreut werden.
Die erste Lesung des Parlaments wird im Januar 2020 fortgesetzt, die vorberatende Kommission wird sich vor der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung nochmals mit den verschiedenen Kritikpunkten auseinandersetzen.
Schaffhausen: Familienergänzende Betreuung umstritten (SDA, 9.12.2019)