Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und Ständerates wollen in Ergänzung zu den bisherigen bundesrätlichen Massnahmen für die Wirtschaft die Kitas und weitere Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen gewähren. Mit den Beiträgen sollen ausgebliebene Betreuungsbeiträge der Eltern kompensiert werden können.
In der Vorbereitung auf die ausserordentliche Session vom 4. bis 8. Mai 2020 haben sich die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur von National- und Ständerat (WBK-N und WBK-S) mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auseinandergesetzt.
Zusätzlich zu den bisherigen bundesrätlichen Massnahmen hat sich die WBK-N für die finanzielle Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung ausgesprochen. Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie die Ausarbeitung einer parlamentarischen Notverordnung (Parlamentarische Initiative 20.407 «COVID-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung») und mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Einreichung einer Kommissionsmotion zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Motion 20.3128 «Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht») beschlossen. Dies nachdem die WBK-N von den Generalsekretärinnen der Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) über die aktuellen Unterstützungsmassnahmen der Kantone in diesem Bereich informiert worden ist. Ziel von Initiative und Motion ist, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung abzufedern. Hierzu sieht die WBK-N einen Kredit von 100 Millionen Franken vor, mit dem sich der Bund an den Aufwendungen der Kantone beteiligen soll. Die WBK-N hatte bewusst beide parlamentarischen Instrumente gewählt, damit die ständerätliche Kommission die Möglichkeit hat, den ihr adäquat erscheinenden Weg zu wählen.
Die ständerätliche Schwesterkommission hat sich für den Weg der Kommissionsmotion entschieden und eine gleichlautende Motion im Ständerat eingereicht (Motion 20.3129 «Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht»). Im Gegensatz zur WBK-N verzichtet sie jedoch darauf, einen spezifischen Kredit in den Antrag aufzunehmen. An den Kosten soll sich der Bund mit 33% an den Aufwendungen der Kantone (und Gemeinden) beteiligen.
Beide Kommissionsmotionen werden voraussichtlich in der ausserordentlichen Session im Mai vom Parlament behandelt.