Aufgrund der Corona-Krise hat der Bundesrat im März gemäss dem Epidemiegesetz die «besondere Lage» ausgerufen und erweiterte Befugnisse erlangt. Gemäss der Bundesverfassung kann der Bundesrat jedoch nicht ohne Zustimmung der Bundesversammlung Kredite sprechen. Dies haben die beiden Kammern nun in der ausserordentlichen Session nachgeholt.
Für die Kitas haben sich die beiden Kammern schliesslich auf einen Kredit von 65 Millionen Franken geeinigt. Gemäss Berechnungen des Bundes betragen die Ertragsausfälle von Kitas rund 200 Millionen Franken. Für einen Drittel davon, 65 Millionen Franken, soll nun der Bund aufkommen. Für die restlichen zwei Drittel Kantone und Gemeinden.
Der Nationalrat hat der Motion 20.3128 «Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht» seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur mit 121 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Der Ständerat hatte bereits am Vortag den Grundstein für die Bundesbeteiligung an der Kita-Hilfe gelegt und sich für die Motion 20.3129 seiner Bildungskommission (WBK SR) ausgesprochen. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat aber nur für einen Drittel der Kosten aufkommen und setzte sich am Schluss mit dieser Forderung durch.
Während der Session gingen zwei Vorstösse ein, die einen Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung fordern. Im Nationalrat fordert Katharina Prelicz-Huber (Grüne Partei der Schweiz) im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.413, dass die familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service Public anerkannt werden. Die Initiative sieht vor, dass die Kantone für die Angebote der familien- und schulergänzenden Betreuung zuständig sind, finanziell aber vom Bund unterstützt werden. Die Betreuungsangebote sollen allen ab Ende des Mutterschaftsurlaubes bis Ende der Volksschulzeit unentgeltlich zur Verfügung stehen. Im Ständerat reichte Céline Vara (GP) ein Postulat 20.3223 ein, das einen Bericht verlangt, der aufzeigt, wie der Aufbau von flächendeckenden Ganztagesschulen mittels Finanzhilfen begünstigt werden könnte.
Während der ausserordentlichen Session sind eine Reihe Vorstösse eingereicht worden, die einen Bezug zur frühen Kindheit haben. (Die definitive Liste der Vorstösse liegt erst zwei Wochen nach Ende der Session vor):