Die Unterschiede in den Betreuungsrelationen sind gross. Während in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen und Thurgau eine Betreuungsperson für drei Kinder im Altern von 0 bis 1.5 Jahre zur Verfügung steht, hat diese in den Kantonen Waadt und Wallis fünf Kinder in diesem Alter zu betreuen. Ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 5 bei Kindern im Alter von 1.5 bis 4 Jahre besteht in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Luzern und Nidwalden, in den Kantonen Appenzell Ausserhoden, St. Gallen, Thurgau und Wallis ist eine Mitarbeitende für die Betreuung von acht Kindern im selben Alter gefordert.
Betreuungsschlüssel von kibesuisse
Die Betreuungsrelation in der Schweiz ist aber grundsätzlich zu hoch, so zeigen internationale Studien, dass für eine optimale Betreuungsqualität eine qualifizierte bzw. ausgebildete Fachperson für die Betreuung von maximal drei Kinder bis drei Jahre und maximal vier Kinder bis vier Jahre verantwortlich sein sollte.
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