Die Vorlage zielt u.a. auf eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um letztlich dem Fachkräftemangel in der Schweiz entgegenzuwirken. Diese beinhaltet eine Erhöhung des maximalen Abzugs bei der direkten Bundessteuer von CHF 10'100 auf CHF 25'000 wie auch des allgemeinen Kinderabzugs von CHF 6'500 auf CHF 10'000 für Familien, die ihr Kind nicht durch Dritte extern betreuen lassen. Durch die Erhöhung der Abzüge für die Drittbetreuung soll der Wiedereinstieg von Frauen in den Arbeitsmarkt gefördert bzw. Negativanreize vermindert werden. So wirkt sich die finanzielle Belastung der Familien infolge einer Inanspruchnahme familienergänzender Kinderbetreuung oftmals hemmend auf die weitere Erwerbstätigkeit der Frau aus, da das generierte Mehreinkommen oftmals für die Drittbetreuung der Kinder verwendet werden muss. Von der Erhöhung der Abzüge für die Drittbetreuungskosten von Kindern profitieren die Familien, deren Betreuungskosten höher als der jetzige Maximalabzug von CHF 10'100 sind. Dies ist der Fall, wenn ein Kind wöchentlich mehr als zwei Tage in einer Kindertagestätte betreut wird.
«Knackpunkt» der Vorlage ist die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von CHF 6'500 auf CHF 10'000 pro Kind. Die steuerliche Entlastung kommt dementsprechend nur den Familien zugute, welche die Bundessteuer bezahlen. Dies bedeutet, dass fast 45 Prozent der Familien aufgrund deren niedrigen Einkommen gar keinen Nutzen von der familienpolitischen Vorlage haben, da diese schon heute von der Bundessteuer befreit sind.
Schätzung zufolge führt die Massnahme zu jährlichen Steuerausfällen in der Höhe von CHF 370 Millionen. Die Vorlage ist folglich finanziell gewichtiger als die familienpolitische Vorlage zur Einführung eines zweiwöchigen, bezahlten Vaterschaftsurlaubs (Kostenpunkt: CHF 230 Millionen). Das Gros der steuerlichen Entlastung erfolgt ab einem steuerbaren Einkommen in der Höhe von CHF 100'000.
Rund 70% der gesamten steuerlichen Entlastung (d.h. CHF 260 Millionen der insgesamt CHF 370 Millionen) entfällt auf 15 Prozent der Familien mit den höchsten Einkommen (Bruttoeinkommen von CHF 150'000 und mehr).
Gegen die Vorlage, insbesondere aufgrund des allgemeinen Kinderabzugs, ergriffen zwei Komitees – Kinderabzug-Bschiss Nein und Liberales Komitee Nein zur Mogelpackung – das Referendum.
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