Die parlamentarische Initiative «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» von Matthias Aebischer verlangte, die Zielgruppe von Kindern im Alter von 0 bis 4 Jahren in das bestehende Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) aufzunehmen. Im April 2019 sprach sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates für die Realisierung einer Minimalvariante aus: Der Bund unterstützt die Kantone mittels befristeter Anschubfinanzierungen im Bereich der frühkindlichen Förderung. Diese Leistungen sind sowohl hinsichtlich Dauer und Bezug eingeschränkt. Innerhalb von 10 Jahren können pro Jahr maximal vier Kantone Finanzhilfen in der Höhe von CHF 100'000 während drei Jahren beziehen.
Im Rahmen der ordentlichen Sommersession hat der Nationalrat am 18. Juni 2020 beschlossen auf die Initiative einzutreten. Mit der Ablehnung der entsprechenden Gesetzesänderung und der dazugehörigen Finanzierung durch den Ständerat gilt das Geschäft als in beiden Räten behandelt.
Der Ständerat verwarf die Vorlage mit 24 zu 18 Stimmen und den Kredit mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der Autonomie der Gemeinden und Kantone wurden als Gründe für eine Ablehnung der Initiative angeführt. Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats hatte die Vorlage noch mit 8 zu 5 Stimmen angenommen.