Bericht zur Situation der familienergänzenden Betreuung in den Kantonen

Die Studie zeigt, dass nach der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338, Pflegekinderverordnung) die Zuständigkeit für Bewilligung, Aufsicht und Reglementierung der familienergänzenden Kinderbetreuung grundsätzlich bei den Kantonen liegt. Den Kantonen steht es jedoch frei, diese Verantwortung an die Gemeinden zu delegieren. Bis auf wenige Ausnahmen – Kantone AG, LU, OW, ZG und ZH – ist die Zuständigkeiten für Bewilligung, Aufsicht und Reglementierung bei den Kantonen.

Ferner zeigt der Bericht, dass fast alle Kantone über Mindeststandards zur Strukturqualität und Prozessqualität verfügen. Die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht samt den zugehörigen gesetzlichen Vorgaben dienen primär der Qualitätssicherung. Die Pflegekinderverordnung definiert erste Voraussetzungen für die Bewilligung, welche durch die Kantone präzisiert und erweitert werden. So bestehen in allen Kantonen – mit Ausnahme der Kanton AG und LU – Bestimmungen zur Prozessqualität wie Vorgaben zum pädagogischen Konzept, Betreuungsschlüssel und Ausbildung.

Obwohl die Bewilligung ein pädagogisches Konzept voraussetzt, bleiben die inhaltlichen Vorgaben in den rechtlichen Grundlagen sehr vage. Diese umfassen insbesondere die Angabe pädagogischer Grundsätze, der Ziele und Werte der Kindertagesstätte, der angewendeten Methodik und der geplanten Aktivitäten, Informationen zum Betreuungskonzept, der gezielten Förderung und den Erziehungsgrundsätzen sowie Auskunft zur Elternzusammenarbeit.

Grundsätzlich bestehen in allen Kantonen – abgesehen der Kantone AG und LU – Vorgaben zum Betreuungsschlüssel, welche sich nach Alter der Kinder und Grösse der Einrichtung unterscheiden. Generell ist bei Kleinkindern ein höheres Betreuungsverhältnis vorgesehen, innerhalb der Altersklassen bestehen jedoch beachtliche Unterschiede zwischen den Kantonen. Ebenfalls unterscheiden sich die kantonalen Vorgaben in Bezug auf die Betreuungsverhältnisse für altersgemischte oder altersgetrennte Kindergruppen und/oder nach Ausbildung der Betreuungspersonen.

Während – mit Ausnahme der Kantone AG und LU – alle Kantone grundsätzlich gleiche Vorgaben zur Ausbildung des Personals erlassen haben, lassen sich in Bezug auf die Anforderungen an die Leitung Unterschiede zwischen der Romandie und der Deutschschweiz feststellen. Während in der Romandie oftmals neben einer Tertiärausbildung auch Berufserfahrung vorausgesetzt wird, beschränken sich die Anforderungen in der Deutschschweiz auf spezielle Ausbildungen wie Weiterbildungen in Betriebswirtschaft oder in Führung.

Die Studie lässt ferner regionale Unterschiede bei der Zuständigkeit und der Beteiligung an der Finanzierung erkennen. Während die regulatorische Verantwortung fast ausschliesslich durch die Kantone wahrgenommen wird, wird die finanzielle Verantwortung in gut der Hälft der Kantone mit den Kommunen geteilt. In vier Westschweizer Kantonen – FR, GE, NE, VD – und im Tessin werden bei der Finanzierung des familienergänzenden Betreuungsangebots neben Kanton und Gemeinden auch die Unternehmen in die Verantwortung genommen. Die vorherrschende kantonale Mitfinanzierungsform stellt dabei die leistungsabhängige Objektfinanzierung dar. Direkte Beiträge zur Deckung der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung an die Eltern sind indessen eher auf der Gemeindeebene als auf der Kantonsebene auszumachen. Der Subventionsmechanismus der Kantone und Gemeinden, welche sich mit leistungsabhängigen Subventionen an den Betreuungskosten beteiligen, ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Ferner sind Gemeinden und Einrichtungen weitestgehend frei in der Tarifgestaltung. Die Tarife der Eltern – abhängig von der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand und/oder durch die Wirtschaft – variieren erheblich. Festgehalten werden kann, dass in der Schweiz die familienergänzende Kinderbetreuung grösstenteils durch die Eltern finanziert wird.



Weitere Informationen

Website der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)

SODK. Medienmitteilung vom 4. Oktober 2020. Auf dem Weg von der Quantität zur Qualität: Neuer Bericht der SODK zur familienergänzenden Betreuung in den Kantonen.

Ecoplan im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) (2020). Überblick zur Situation der familienergänzenden Betreuung in den Kantonen.