Mit der schrittweisen Lockerung von Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus sind die Institutionen des Kindesschutzes vor neue Herausforderungen und Probleme gestellt. Sie müssen einerseits die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei der Realisierung von personenbezogenen Tätigkeiten schützen, anderseits die Gewährleistung des Wohls von Minderjährigen und ihrer Eltern sicherstellen. Auch externe Personen gilt es zu schützen, die als Dienstleister*innen in die Institution kommen, z.B. Therapeut*innen. Hierfür jedoch bedarf es feldspezifischer Schutzkonzepte, die nicht im Konflikt mit der Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse stehen. Die Onlinekonferenz verfolgt das Ziel, einen Austausch über die Ausgestaltung und Umsetzung von Schutzkonzepten in verschiedenen Handlungsfeldern des Kindesschutz zu ermöglichen. Es soll herausgearbeitet werden, welche Lösungsansätze sowohl für den Schutz der Gesundheit als auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen ihres Wohls weiterführend sind.
Zielpublikum: Angesprochen sind Fachpersonen aus Fachdiensten, Sozialdiensten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, von Anbieter*innen ambulanter und stationärer Hilfen zur Erziehung (Familienbegleitung und Heimerziehung) sowie berufliche Mandatsträger*innen.
Technische Voraussetzung: Die Veranstaltung wird auf Zoom stattfinden. Dafür benötigen Sie einen PC/Mac mit Webcam und idealerweise ein Headset. WenigeTage vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie per Email weitere Informationen zu der Installation und Verwendung von Zoom.
Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf der Website der Interessengemeinschaft für
Qualität im Kindesschutz.